Heizöllager

Heizöllager

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe (z. B. Heizöl, Dieselkraftstoff, Altöle) können zu einer erheblichen Gefährdung der Umwelt durch Verunreinigung des Bodens, der Oberflächengewässer, des Grundwassers und somit auch des Trinkwassers als unser wichtigstes Lebensmittel führen.

Um Verunreinigungen oder nachteilige Veränderungen des Bodens und der Gewässer zu vermeiden, gelten unter anderem besondere Pflichten für Betreiber beim Befüllen und Entleeren von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zudem haben Betreiber die Pflicht, die Dichtheit der Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen.

Bei prüfungspflichtigen Anlagen erfolgt neben der Eigenüberwachung durch den Betreiber noch die Fremdüberwachung durch einen anerkannten Sachverständigen nach Wasserrecht. Dies trifft z. B. auf alle oberirdischen Heizöl- und Dieseltankanlagen mit mehr als 1.000 Liter Lagervolumen sowie alle Erdtanks zu.

Insbesondere in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen (Trinkwasserschutzgebieten) besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit des Grundwassers, die zu erhöhten Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen führt.

Für nähere Informationen, fachliche Fragen und zur Beratung stehen Ihnen die Sachbearbeiter des Amtes für Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz, gerne zur Verfügung.  

Die folgende Übersicht hilft Ihnen sich mit der für Sie zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung zu setzen:

Alsfeld, Antrifttal, Feldatal: Frau Jacobs

Gemünden, Grebenau, Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal, Wartenberg: Frau Kuhn-Bohländer

Freiensteinau, Grebenhain, Lautertal, Schlitz: Frau Cimalla

Herbstein, Homberg, Lauterbach, Schotten, Ulrichstein: Frau Barg

Informationen und Formulare zum Download

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Heizöltanks im Keller von einem privaten Haushalt


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