Erdwärme

Erdwärme

Die Erdwärme, auch Geothermie genannt, kann zu Heiz- und Kühlzwecken von Gebäuden sowie zur Warmwasserbereitung verwendet werden. Sie zählt zu den regenerativen Energien. 

Man unterscheidet grundlegend folgende Systeme zur Erdwärmenutzung: 

  • Erdwärmesonden (mittels Tiefenbohrungen in die Erde eingebrachte Sondenrohre),
  • Erdwärmekollektoren (horizontal im Erdreich verlegte Wärmeübertragerrohre),
  • geothermische Brunnenanlagen (zumeist zwei getrennte Brunnen als Saugbrunnen / Förderbrunnen und Sickerbrunnen / Schluckbrunnen).

Die Erdwärmenutzung stellt in der Regel einen Eingriff in das Grundwasser dar und bedarf deshalb einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers ist die Nutzung der Erdwärme in der Schutzzone III / III A von Trinkwasserschutzgebieten mittels Erdwärmesonden nicht mehr zulässig.

Antragsformulare für die Erlaubnis von Erdwärmenutzung sind beim Amt für Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach erhältlich. 

Zudem stehen Ihnen weitere Informationen unter anderem zur oberflächennahen Geothermie auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur Verfügung.

Dort ist auch der Antrag hinterlegt.

Für Erdwärmestandortbeurteilungen im Vogelsbergkreis wird auf das Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) verwiesen:

https://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de&layers=%2B%3Aservice_grusch_fachdaten_mxd%2F8%2F9%2Cservice_grusch_fachdaten_mxd%2F8%2F12%2C-%3Awsg%2F0%2F4%2Cwsg%2F5%2F9&center=500488%2C5597435%2C25832&lod=3

Für nähere Informationen, fachliche Fragen und zur Beratung stehen Ihnen die Sachbearbeiter des Amtes für Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz, gerne zur Verfügung.                                


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