Brunnen

Brunnen

Wasser zur Versorgung von Tieren, Bewässerung oder sogar zur Trinkwasserversorgung in abgelegenen Bereichen muss nicht aus Bächen erfolgen, sondern kann auch aus dem Grundwasser entnommen werden.

Die Nutzung von Grundwasser ist stets anzeigepflichtig bzw. erlaubnispflichtig, da Wasser ein Allgemeingut ist und sorgsam verwendet werden sollte.

Für weitere Informationen oder zur Beratung wenden Sie sich an das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz.


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Karl-Theobald-Brunnen


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