Bodenschutz

Bodenschutz

Unsere Böden sind über einen langen Zeitraum entstanden und sehr unterschiedlich, da unsere geologische Vergangenheit vielfältig ist. Große Meere oder Vulkane haben unsere Landschaft geprägt. Die Nutzung dieser Lebensgrundlage gilt es für nachfolgende Generationen zu erhalten. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich wenn überhaupt nur sehr langsam. Durch schleichende Anreicherung mit umweltgefährdenen Stoffen können irreparable Schäden und Gefahren für Mensch und Natur entstehen, sodass Altlasten und schädliche Bodenveränderungen zu sanieren sind, beispielsweise durch Silagesickersäfte oder ausgetretene Betriebsstoffe (Diesel, Benzin, Öl,...)

Sowohl im Bodenschutzgesetz (BBodSchG), wie auch im Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz- BodSchZustV) ist das Aufbringen von Material auf oder in den Boden geregelt. Eine  Anzeigepflicht besteht.

Für Maßnahmen zum Auf- und Einbringen von Materialien im Umfang von mehr als 600 m³ auf oder in den Boden ist eine Baugenehmigung notwendig.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz.

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Vogelsbergkreis
Unfall mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, hier folgt Bodenaustausch


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