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Registrierung von Tierhaltungen
Registrierung von Tierhaltungen
Die Halter von folgenden Tieren sind verpflichtet, die Tierhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen:
gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe, Ziegen,
- Einhufer,
- Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel
gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung
- Gehegewild
- Kameliden
- sonstige Klauentiere
gemäß § 1a Bienenseuchenverordnung
- Bienen
Die Anzeige ist erforderlich, damit im Tierseuchenfall schnell und effektiv die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Gleichzeitig sind die Tierhaltungen vor Beginn der Tätigkeit bei folgenden Institutionen zu melden:
- Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden, Tel. (0611) 940830
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL), An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Tel. (06631) 78450
Von diesen beiden Institutionen wird Ihrer Tierhaltung jeweils eine Registriernummer (TSK-Nummer bzw. HIT-Nummer) erteilt, welche meiner Behörde ebenfalls mitzuteilen ist.
Bitte beachten: Die Aufgabe einer Tierhaltung ist sowohl dem Veterinäramt als auch der Tierseuchenkasse und dem HVL mitzuteilen!
Für die Haltung von Fischen gelten besondere Vorschriften, bitte folgen Sie diesem Link.

© missnotafraid/123RF
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