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Direktzahlung allgemein - Basisprämie
Direktzahlungen Allgemein
Bei den Direktzahlungen der EU handelt es sich um von der Produktion unabhängigen Zahlungen, mit denen die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise abgefangen werden sollen.
Die Landwirte in Deutschland und der EU wirtschaften unter hohen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards. Durch ihre Arbeit erhalten und pflegen sie wertvolle Kulturlandschaften und natürliche Ressourcen, erhöhen als Arbeitgeber die Attraktivität und Besiedelung ländlicher Räume und erzeugen nachwachsende Rohstoffe für andere Wirtschaftsbereiche.
Die neue Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) startet ab 01.01.2023. Grundlage für die neuen Regelungen ist der Nationale Strategieplan, der am 21.11.2022 von der EU genehmigt wurde. Mit diesem wurde eine neue Architektur der Direktzahlungen eingeführt: Die EU gibt den Rahmen vor und die Mitgliedsstaaten müssen die konkreten Regelungen in einem Strategieplan festlegen. In Deutschland bedeutet dies konkret, dass die Landwirte*innen mehr Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen erbringen müssen.
Zukünftig wird es kein verpflichtendes Greening mehr geben. Bereits um die "Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit" (alt: Basisprämie) zu erhalten, muss der Landwirt*in die "Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)" und die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) einzuhalten. Beides zusammen wird unter dem Begriff "Konditionalität" zusammengefasst.
Neu ist, dass auch ökologisch wirtschaftende Betriebe nun diesen Auflagen unterliegen, es gibt keine Ausnahmeregelung mehr.
Die Direktzahlungen gliedern sich auf in folgende Zahlungen:
- Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
- ergänzende Umverteilungs-Einkommensstützung für Nachhaltigkeit
- ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte*innen
- gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, -schafe und -ziegen
- Öko-Regelungen (freiwillige Maßnahmen).
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) hat einen Prämienrechner entwickelt, mit dem man die betriebsspezifischen Prämien errechnen kann.
Ansprechpartner finden Sie unter folgenden Kontakten:
Standort Alsfeld: Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden, Grebenau, Homberg, Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal und Ulrichstein
Telefon 06631/792 - 702 Frau Schwarz
06631/792 - 708 Frau Baumgardt
06631/792 - 709 Herr Langer
06631/792 - 713 Frau Heddrich
06631/792 - 717 Frau Seifert-Jahnel
06631/792 - 718 Frau Kaiser
06631/792 - 719 Frau Peplow
06631/792 - 6710 Frau Günther
Standort Lauterbach:
Freiensteinau, Grebenhain,
Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schlitz, Schotten und Wartenberg
Telefon 06641/977 - 3511 Frau Pontow-Sterz
06641/977 - 3512 Frau Donsbach
06641/977 - 3513 Frau Glitsch
06641/977 - 3514 Herr Bien
06641/977 - 3516 Herr Balzer
06641/977 - 3517 Herr Stein
06641/977 - 3540 Her Wolf
Email-Adresse Agrarförderung: agrarantrag@vogelsbergkreis.de

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