Seiteneinsteigende

Seiteneinsteigende

Alle Kinder, die erstmalig in das deutsche Schulsystem aufgenommen werden, haben einen Anspruch auf eine Einschulungsuntersuchung.


Was sollten Sie wissen?

  • Wie erfolgt die Meldung?

    Die Meldung erfolgt durch das Staatliche Schulamt oder die aufzunehmende Schule.

  • Wie verläuft die Terminbuchung?

    In der Regel vereinbaren wir innerhalb von vier Wochen einen Termin mit Ihnen.

  • Was müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen?

    • Den ausgefüllten Anamnesebogen
    • Den Impfpass Ihres Kindes (gegebenenfalls den ausländischen Impfpass) 
    • Eventuell vorhandene ärztliche Befunde
    • Falls notwendig, bringen Sie bitte eine Person mit, die übersetzen kann
  • Was beinhaltet die Untersuchung?

    Die Untersuchung erfolgt nach den vorgegebenen Kriterien. Neben einem Hör- und einem Sehtest führen wir eine ausführliche körperliche Untersuchung durch. Daneben überprüfen wir die kognitive Entwicklung, die Sprachentwicklung und die fein- und grobmotorischen Fähigkeiten.

    Wir weisen auf fehlende Impfungen hin und veranlassen gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen, Therapien und Fördermaßnahmen.

Winkendes Schulkind



Rechtliche Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Seiteneinsteigende

    Die Untersuchung erfolgt nach § 71 Hess. Schulgesetz (Verpflichtung zu besonderen Untersuchungen) und § 149 HSchG (Schulgesundheitspflege) sowie § 10 HGöGD (Kinder- und Jugendgesundheit) unter Berücksichtigung des § 34 Abs. 11 IfSG. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und Ausgestaltung der Schulgesundheitspflege und dem Erlass zur schulärztlichen Untersuchung von Seiteneinsteigenden.  


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Weitere Verweise