- Kreisverwaltung
- Bürger-Service
- Digitale Kreisverwaltung
- Anliegen von A-Z
- Ausländer & Integration
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Bauen, Wohnen & Umwelt
- Bildung
- Familie, Kinder & Jugend
- Gefahrenabwehr
- Gesundheit & Hygiene
- Kommunales Jobcenter
- Landwirtschaft & Landschaftspflege
- Schulen
- Senioren
- Sicherheit & Ordnung
- Soziale Leistungen / Hilfen
- Tiere & Lebensmittel
- Umwelt & ländlicher Raum
- Ehrenamt, Sport, WIR, Familienbündnis
- Wirtschaft
- Region
Seiteneinsteigende
Seiteneinsteigende
Alle Kinder, die erstmalig in das deutsche Schulsystem aufgenommen werden, haben einen Anspruch auf eine Einschulungsuntersuchung.
Was sollten Sie wissen?
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung erfolgt durch das Staatliche Schulamt oder die aufzunehmende Schule.
Wie verläuft die Terminbuchung?
In der Regel vereinbaren wir innerhalb von vier Wochen einen Termin mit Ihnen.
Was müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen?
- Den ausgefüllten Anamnesebogen
- Den Impfpass Ihres Kindes (gegebenenfalls den ausländischen Impfpass)
- Eventuell vorhandene ärztliche Befunde
- Falls notwendig, bringen Sie bitte eine Person mit, die übersetzen kann
Was beinhaltet die Untersuchung?
Die Untersuchung erfolgt nach den vorgegebenen Kriterien. Neben einem Hör- und einem Sehtest führen wir eine ausführliche körperliche Untersuchung durch. Daneben überprüfen wir die kognitive Entwicklung, die Sprachentwicklung und die fein- und grobmotorischen Fähigkeiten.
Wir weisen auf fehlende Impfungen hin und veranlassen gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen, Therapien und Fördermaßnahmen.

Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Seiteneinsteigende
Die Untersuchung erfolgt nach § 71 Hess. Schulgesetz (Verpflichtung zu besonderen Untersuchungen) und § 149 HSchG (Schulgesundheitspflege) sowie § 10 HGöGD (Kinder- und Jugendgesundheit) unter Berücksichtigung des § 34 Abs. 11 IfSG. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und Ausgestaltung der Schulgesundheitspflege und dem Erlass zur schulärztlichen Untersuchung von Seiteneinsteigenden.
Downloads
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.

Digitales Kontaktformular
Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf!
Mehr