Einschulungsuntersuchung

Einschulungsuntersuchungen

Worum geht es bei der Untersuchung?

Damit der Schulstart gut gelingt, schauen wir gemeinsam, was Ihr Kind für einen guten Start in die Schule braucht. 

Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein neuer wichtiger Lebensabschnitt. 

Im Jahr vor der Einschulung erhalten alle Schulanfänger eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung. Die Einschulungsuntersuchung hat das Ziel, festzustellen, ob Ihr Kind den Anforderungen der Grundschule gewachsen ist oder ob es in bestimmten Bereichen noch Unterstützung benötigt.  

Die Untersuchungen finden in der Regel von September bis zu den Sommerferien statt. 

Die Einschulungsuntersuchung verläuft nach einem hessenweit einheitlichen standardisierten Untersuchungsverfahren.  


Was müssen Sie vor der Untersuchung wissen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Einschulungsuntersuchung.

  • Wann erhalten Sie die Einladung?

    Die offizielle Einladung erhalten Sie per Post ca. vier Wochen vor der Untersuchung.

  • Kann der Termin verschoben werden?

    Bitte informieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.

  • Mein Kind ist plötzlich erkrankt. Was tue ich?

    Wenn Ihr Kind krank und nicht leistungsfähig ist, sollte der Termin verschoben werden.

  • Was müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?

    Damit wir uns ein vollständiges Bild von der Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes machen können, bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Einschulungsuntersuchung mit:  

    • Impfausweis 
    • Gelbes Untersuchungsheft (U-Heft) 
    • Zahnvorsorgeheft (falls vorhanden) 
    • Ausgefüllter Fragebogen (Rückseite des Einladungsschreibens) 
    • KiSS-Elternbrief (falls vorhanden) 
    • Sonstige medizinische Unterlagen (falls vorhanden Arztbriefe oder Berichte von Logopäden, Ergotherapeuten, Frühförderung und Kindergarten) 
    • Medizinische Hilfsmittel wie Brille oder Hörgeräte  
  • Was passiert bei der Untersuchung?

    Die Einschulungsuntersuchung hat das Ziel, den Übergang in die Schule so gut wie möglich zu gestalten. Deshalb wird vor allem auf die Aspekte geachtet, die für den Schulalltag besonders wichtig sind:  

    • Hör- und Sehfähigkeit  
    • Grob- und feinmotorische Fähigkeiten, Körperkoordination 
    • Sprachentwicklung 
    • Konzentration und Wahrnehmung  
    • Allgemeine Entwicklung 
    • Verhalten und sozial-emotionale Reife 

    Je nach Aufwand und Kind sind für die Untersuchung etwa 60 - 90 Minuten vorgesehen. Planen Sie bitte auch eventuelle Wartezeiten mit ein.  

  • Was muss ich noch wissen?

    Auch wenn Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll, ist die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung Pflicht. 

    Sollte Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf oder gravierende gesundheitliche Einschränkungen haben, können Sie telefonisch, per Mail oder per Kontaktformular gerne einen frühzeitigen Untersuchungstermin vereinbaren.  

Hinweis: Sie brauchen die Untersuchung im Vorfeld nicht zu üben.  Ein kleines Lob nach der Untersuchung tut immer gut – schließlich hat Ihr Kind toll mitgemacht! 

Bild von Eltern die ihr Kind loben


Aktuelles

Anbei finden Sie die Verlinkung zum aktuellen Impfkalender:


Rechtliche Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen in Bezug auf die Einschulungsuntersuchung

    Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdiensts ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Die Entscheidung über die Einschulung obliegt der Schulleitung. Der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst hat lediglich Beratungsfunktion. 


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Weitere Verweise