FAQ zum Denkmalbeirat

Fragen & Antworten zum Denkmalbeirat

Kann ich mich als Eigentümer vom Denkmalbeirat beraten lassen?

Der Denkmalbeirat berät in erster Linie die untere Denkmalschutzbehörde zu wichtigen Entscheidungen. Er ist kein ehrenamtliches Beratungsgremium für individuelle Fragestellungen zur Planung oder Realisierung von Bauaufgaben denkmalgeschützter oder anderweitig erhaltenswerter Gebäude. Hierfür gibt es zahlreiche im Vogelsbergkreis tätige Architekten, Ingenieure und Bautechniker.

Sind die Entscheidungen des Denkmalbeirats bindend?

Die Entscheidungen des Beirates sind für die Untere Denkmalschutzbehörde nicht bindend, sondern haben empfehlenden Charakter. Sie erfolgen jedoch nach intensiver Diskussion unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde.

Auf welcher Grundlage wird über den Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes entschieden?

Im Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ist geregelt, dass Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet sind, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Eine Abrissgenehmigung ist nach §18 HDSchG zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes dem Vorhaben nicht entgegenstehen und wenn eine Ablehnung dem Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar wäre. Es findet also eine Abwägung zwischen konservatorischen und privaten Belangen statt.

Unter welchen Bedingungen ist die Erhaltung eines Denkmals nicht zumutbar?

Da die vollständige Beseitigung eines Denkmals den Grundzielen des Denkmalschutzes entgegensteht, kann ein Abbruch nur bei besonders gewichtigen Gründen erfolgen. Er ist insofern nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn die Erhaltung nicht mehr möglich, diese für den Eigentümer nicht zumutbar oder durch Entschädigung, Übernahme oder auf andere Weise nicht ausgeglichen werden kann. [Quelle: Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Vortrag: Ist das ein Denkmal oder kann das weg? Bad Nauheim 2017]

Wie kann ich Mitglied im Denkmalbeirat werden?

Interessierte an einer stimmberechtigten Mitgliedschaft nehmen Kontakt mit dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises (Amt für Bauen und Umwelt) oder dem Vorsitzenden des Denkmalbeirates auf. Zudem kann eine Berufung als beratendes Mitglied über die Vertreter der politischen Parteien des Kreistags erfolgen. Der Beirat bildet sich jeweils zu Beginn einer Wahlperiode neu.

Weitere Informationen für Denkmaleigentümer finden Sie zu den nachfolgenden Themen auf den Internetseiten des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen:

Bauen, Wohnen & Immissionen

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Von der Planung bis zum Einzug

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Denkmalbeirat

Berät und unterstützt der Denkmalbeirat die Untere Denkmalschutzbehörde

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