Beflaggungstermine

Beflaggung zum Tag der Deutschen Einheit


Vogelsbergkreis. Am Donnerstag ist es wieder so weit: Der 3. Oktober wird gefeiert. Der Tag der Deutschen Einheit erinnert seit 1990 an das Ende der Teilung Deutschlands. Denn in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 traten die neugegründeten ostdeutschen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes – und somit der Bundesrepublik Deutschland – bei. 

Ein besonderer Tag, an dem auch die Kreisverwaltung in Lauterbach sowie der Verwaltungsstandort in der Hersfelder Straße 57 in Alsfeld ein Zeichen setzen: Denn an beiden Orten wehen am kommenden Donnerstag drei Flaggen im Wind. Neben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland werden an den beiden Verwaltungsstandorten auch die Flagge des Bundeslands Hessen sowie die EU-Flagge an den Fahnenmasten wehen. 

12 weitere Anlässe für Beflaggung

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz sieht, neben der Beflaggung zum Tag der Deutschen Einheit, weitere 12 feste Termine für die Beflaggung vor, die als Zeichen für Demokratie fungieren, auf die Freiheitliche demokratische Grundordnung sowie besondere Anlässe aufmerksam machen, und an Gedenktage erinnern sollen: 

  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, 27. Januar, Beflaggung mit Trauerflor
  • Gedenken für die Opfer terroristischer Gewalt, 11. März, Beflaggung mit Trauerflor
  • Tag der Arbeit, 1. Mai
  • Europatag, 9. Mai
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, 23. Mai
  • Jahrestag des 17. Juni 1953, 17. Juni
  • Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, 20. Juni
  • Jahrestag des 20. Juli 1944, 20. Juli
  • Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung, und Deportation und Tag der Heimat in Hessen – Dritter Sonntag im September
  • Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober
  • Volkstrauertag – Zweiter Sonntag vor dem 1. Advent, Beflaggung mit Trauerflor
  • Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen, 1. Dezember
  • Tag allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Hinzu kommen Beflaggungstermine zu besonderen Anlässen, die gesondert vom Ministerium angeordnet werden.