Ältestenrat

Der Ältestenrat des Kreistages

besteht aus:

  • dem Vorsitzenden des Kreistages,
  • seinen Stellvertretern, 
  • den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen,
  • sowie dem Landrat und dem Ersten Kreisbeigeordneten.

Namensliste der Mitglieder

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