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Die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises bietet verschiedene Berufsausbildungen und Studiengänge an, welche durch die jeweiligen Ausbildungs-, Studienverordnungen geregelt sind.

Einheitliche Vorschriften für die Berufsausbildungen sind der TVAöD, der TVAöD – BBiG, das BBiG und das JArbSchG.

Die Ausbildungsentgelte in den Berufsausbildungen richten sich nach § 8 TVAöD – BBiG.

Weiterhin wird eine Abschlussprämie bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung von 400,00 € gezahlt (§ 17 TVAöD-BBiG).

Die Ausschreibung der Ausbildungs- und Studienplätze erfolgt jährlich im August in den örtlichen Tageszeitungen, sowie auf den Internetseite des Vogelsbergkreises und der Agentur für Arbeit.

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