Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung regelt die Erstattung von Fahrtkosten von und zur Schule für Schüler und Schülerinnen. Für Schülerinnen und Schüler der 1. - 9./10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

Weiterhin kann auch für folgende Schulformen eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden:

  • Grundstufe der Berufsschule
  • Berufsfachschule
  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Berufsgrundbildungsjahr

Die Fahrtkostenerstattung muss durch Ausfüllen und Einreichen des beigefügten Formulars beantragt werden, welches Sie auch in den Schulsekretariaten oder direkt im Amt für Schulische Bildung und Betreuung erhalten:

zurück zum Bereich "ASBB"


Kind beim Einsteigen in einen Bus


Keine Abteilungen gefunden.