Die Schülerbeförderung regelt die Erstattung von Fahrtkosten von und zur Schule für Schüler und Schülerinnen. Für Schülerinnen und Schüler der 1. - 9./10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Weiterhin kann auch für folgende Schulformen eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden:
- Grundstufe der Berufsschule
- Berufsfachschule
- Berufsvorbereitungsjahr
- Berufsgrundbildungsjahr
Die Fahrtkostenerstattung muss durch Ausfüllen und Einreichen des beigefügten Formulars beantragt werden, welches Sie auch in den Schulsekretariaten oder direkt im Amt für Schulische Bildung und Betreuung erhalten:
