- Kreisverwaltung
- Bürger-Service
- Digitale Kreisverwaltung
- Anliegen von A-Z
- Ausländer & Integration
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Bauen, Wohnen & Umwelt
- Bildung
- Familie, Kinder & Jugend
- Gefahrenabwehr
- Gesundheit & Hygiene
- Kommunales Jobcenter
- Landwirtschaft & Landschaftspflege
- Schulen
- Senioren
- Sicherheit & Ordnung
- Soziale Leistungen / Hilfen
- Tiere & Lebensmittel
- Umwelt & ländlicher Raum
- Ehrenamt, Sport, WIR, Familienbündnis
- Wirtschaft
- Region
Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung regelt die Erstattung von Fahrtkosten von und zur Schule für Schüler und Schülerinnen. Für Schülerinnen und Schüler der 1. - 9./10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Weiterhin kann auch für folgende Schulformen eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden:
- Grundstufe der Berufsschule
- Berufsfachschule
- Berufsvorbereitungsjahr
- Berufsgrundbildungsjahr
Die Fahrtkostenerstattung muss durch Ausfüllen und Einreichen des beigefügten Formulars beantragt werden, welches Sie auch in den Schulsekretariaten oder direkt im Amt für Schulische Bildung und Betreuung erhalten:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.