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Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung regelt die Erstattung von Fahrtkosten von und zur Schule für Schüler und Schülerinnen. Für Schülerinnen und Schüler der 1. - 9./10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
Weiterhin kann auch für folgende Schulformen eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden:
- Grundstufe der Berufsschule
 - Berufsfachschule
 - Berufsvorbereitungsjahr
 - Berufsgrundbildungsjahr
 
Die Fahrtkostenerstattung muss durch Ausfüllen und Einreichen des beigefügten Formulars beantragt werden, welches Sie auch in den Schulsekretariaten oder direkt im Amt für Schulische Bildung und Betreuung erhalten:

© VGO/Steffen Löffler, Fulda
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