Amt für Schulische Bildung und Betreuung

Amt für schulische Bildung und Betreuung


Der Arbeitsauftrag des ASBB ergibt sich aus § 138 Hess. Schulgesetz. Dieser Bereich gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Landkreise überhaupt.


Das ASBB widmet sich den Aufgabenfeldern Schulentwicklung und -organisation, Schulbetrieb, Betreuungs- und Ganztagsangebote, Schülerbeförderung sowie der Ausstattung der Schulen, die notwendig ist, um einen zeitgemäßen und modernen Unterricht in unseren Schulen zu ermöglichen.  Hierzu gehört letztlich auch die Digitalisierung der Schulen, die in den nächsten Jahren weiterhin einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt darstellt.


Neben den Aufgaben die sich aus der Schulträgerschaft ergeben, ist auch das Land Hessen mit in der Verantwortung in dem breit gefächerten Aufgabenfeld Schule.

Diese zweigeteilte Zuständigkeit für eine öffentliche Aufgabe stellt insofern auch eine Besonderheit dar, die in der alltäglichen Umsetzung in vielen Fragen auch immer wieder eine Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden, insbesondere mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt, erforderlich macht.

Das Landes Hessen ist also Zuständig für die Bereitstellung des Lehrpersonals, die verfassungsmäßig garantierte Lernmittelfreiheit sowie die Umsetzung und Überwachung der Lehrpläne für die einzelnen Schulformen an den Schulen.

Für den Vogelsbergkreis erfolgt dies durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen, die Stadt Gießen und den Vogelsbergkreis mit Sitz in Gießen.


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Standort des ASBB:

Am Eichberg 5 in 36341 Lauterbach

Außenansicht des Amtes für Schulische Bildung und Betreuung



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Digitale Rechnungen senden Sie bitte an:

rechnungen-asbb@vogelsbergkreis.de