Kreiskasse

Kreiskasse

Die Kreiskasse ist für alle Ein- und Auszahlungen der Kreisverwaltung zuständig, d.h. sie führt die hierzu notwendige Buchhaltung. Gleichzeitig verwaltet sie das Geldvermögen und ist für das Liquiditätsmanagement verantwortlich. Mit der digitalen Rechnungsbearbeitung wurden neue Prozesse eingeführt, um E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Darüber hinaus betreibt die Kreiskasse das komplette Mahnverfahren unter Berücksichtigung der vorgegebenen Fälligkeiten.

Die Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die keine eigene Vollstreckungsstelle haben. Im Zuge der Amtshilfe werden auch für andere Vollstreckungsbehörden sowie öffentlich-rechtliche Anstalten (z. B. ARD ZDF Deutschlandradio) Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.

Außerdem werden zur Beitreibung von Forderungen des Kreises gegen Personen, die nicht im Vogelsbergkreis wohnhaft sind, Amtshilfeersuchen an andere Vollstreckungsbehörden gestellt.

Bankverbindung der Kreiskasse des Vogelsbergkreises

  • Institut:  Sparkasse Oberhessen
  • IBAN: DE89 5185 0079 0360 1054 40
  • BIC: HELADEF1FRI

Kassenzeichen bei Überweisungen

Für alle Überweisungen an die Kreiskasse Vogelsbergkreis ist die Angabe eines Kassenzeichens unbedingt erforderlich, da die Verbuchung ansonsten nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden kann. Das Kassenzeichen ist auf dem jeweiligen Bescheid deutlich vermerkt.


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