Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Mitteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.

    Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.

    Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.

  • Teaser

    Informationen, z.B. Ausbreitungsbetrachtungen, die für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich sind, müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Umfang der einzureichenden Unterlagen ergibt sich aus den Vorschriften der 12. BImschV, dem HBKG oder dem StrlSchG und der StrlSchV.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

  • Anträge / Formulare

    Den Inhalt regelt u.a. die 12. BImschV, Formulare sind keine zentral vorgesehen. Darüber kann die zuständige Behörde Auskunft geben ob es örtlich entsprechende Formulare gibt.

  • Unterstützende Institutionen

    Die untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.