Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.

    Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Hessen vereinbart.

    Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Hessen nach § 46 Absatz 4 SGB IX wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.