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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
- eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
- nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
- Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Kreis VogelsbergkreisGeben Sie bitte Ihren vollständigen Namen bzw. Firmennamen und Ihre Adresse ein. Bei jursitischen Personen (GmbH, AG etc.) ist ein Ansprechpartner zu benennen, der berechtigt ist, verbindliche Erklärungen für die juristische Person abzugeben.
Die Angaben zu Telefon und Email sind freiwillig und dienen einer beschleunigten Kommunikation bei Rückfragen.
Die Abgeschlossenheit ist an den Raumbegriff gebunden. Für Carports, oberirdische Stellplätze, Terrassen, erdgeschossige Balkone, die vom Gemeinschaftseigentum betreten werden können sowie Teile von Hof- oder Gartenflächen kann keine Abgeschlossenheit bescheinigt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis VogelsbergkreisBitte laden Sie die angegebenen Planunterlagen in das Portal. Die Liegenschaftskarte bitte im Maßstab 1 : 500, die Grundrisse, sowie Schnitte und Ansichten im Maßstab 1 : 100.
Weiterhin benötigen wir eine Flächenberechnung sowie eine Erklärung zum Bestand.
- Erklärung zum Bestand
Erklärung zum Bestand zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Erklärung zum Bestand
Bearbeitungsdauer
- keine Angabe
Rechtsgrundlage