- Kreisverwaltung
- Bürger-Service
- Digitale Kreisverwaltung
- Anliegen von A-Z
- Ausländer & Integration
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Bauen, Wohnen & Umwelt
- Bildung
- Familie, Kinder & Jugend
- Gefahrenabwehr
- Gesundheit & Hygiene
- Kommunales Jobcenter
- Landwirtschaft & Landschaftspflege
- Schulen
- Senioren
- Sicherheit & Ordnung
- Soziale Leistungen / Hilfen
- Tiere & Lebensmittel
- Umwelt & ländlicher Raum
- Ehrenamt, Sport, WIR, Familienbündnis
- Wirtschaft
- Region
Archivgut einsehen
Leistungsbeschreibung
Archivgut einsehen
Im Interkommunalen Kreisarchiv Nordhessen kann jede Person während der Öffnungszeiten Archivgut einsehen. Oft sind es wissenschaftliche, heimatkundliche, rechtliche oder andere Fragestellungen, die die Nutzerinnen und Nutzer in das Archiv führen.
Das Interkommunalen Kreisarchiv verwahrt vor allem amtliche Unterlagen der Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und Vogelsbergkreis sowie deren Vorgängerkreise.
Die Bestände des Interkommunalen Kreisarchivs zu den Landkreisen stammen überwiegend aus der Zeit nach der Gebietsreform 1972. Zwar sind auch Unterlagen aus älterer Zeit vorhanden, doch ist insbesondere für die Zeit vor 1945 auf die Bestände der Staatsarchive in Marburg und Darmstadt zu verweisen.
Die bereits erschlossenen Unterlagen können in den online frei zugänglichen Findbüchern des Interkommunalen Kreisarchivs recherchiert und bestellt werden. Auch der dafür notwendige Nutzungsantrag kann dort bequem gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an
Für die Nutzung der Archivalien des Interkommunalen Kreisarchivs werden keine Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Das Interkommunale Kreisarchiv Nordhessen nutzt das Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys) und die darin implementierte Nutzerverwaltung. Sie können online wie folgt die Nutzung beantragen:
- Auf der Seite arcinsys.hessen.de müssen Sie sich unter „Anmelden“ zuerst registrieren. Danach können sie in der Kopfleiste unter „Beantragen“ einen Nutzungsantrag bei dem Kreisarchiv oder den Stadt- bzw. Gemeindearchiven stellen.
- Bestellen Sie in Arcinsys das Archivgut, das Sie nutzen möchten, und geben Sie Ihr frühestes Besuchsdatum an.
- Das Archivgut liegt am angegebenen Datum zur Einsichtnahme im Lesesaal bereit.
Während Ihres Besuchs können Sie im Lesesaal weitere Archivalien bestellen.
RechtsgrundlageRechtsgrundlage für die Nutzung der öffentlichen Archive in Hessen ist das Hessische Archivgesetz (HArchivG). Die Nutzung, Einschränkung, Schutzfristen und Reproduktion sind in § 7-11 geregelt.
Anträge / Formulare
Nutzungsanträge können wie unter Verfahrensablauf beschrieben online über das Archivinformationssystem Hessen an das Interkommunalen Kreisarchiv gestellt werden. Nutzungsanträge können auch bei einem Besuch des Interkommunalen Kreisarchivs vor Ort gestellt werden.