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Teichanlagen
Teichanlagen
Besondere Lebensräume
Teichanlagen wurden schon früh in der Geschichte des Menschen angelegt um eine weitere gesicherte Nahrungsquelle zu erhalten, heute dienen sie meist der Erholung.
Aber nicht nur der Mensch hat einen Nutzen von solch künstlich angelegten Landschaftselementen, sondern auch vielen Tieren und Pflanzen bietet dieser besondere Lebensraum Heimat oder Nahrungsraum.
Allerdings benötigt man zum Betreiben einer Teichanlage eine wasserrechtliche Genehmigung, die durch das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz erteilt wird. Eine Eintragung ins Wasserbuch erfolgt duch das Regierungspräsidum Gießen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an nebenstehende Mitarbeiter.
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers für den Betrieb einer Teichanlage
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