Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes-1

Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des  Gastgewerbes


Tourismus und Gastgewerbe sind aufgrund ihres Beitrags zur regionalen Wertschöpfung und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unverzichtbare Bestandteile ländlicher Regionalentwicklung. Aktuell bedingen unter anderem strukturelle Veränderungen, ungeklärte Betriebsnachfolgen und fehlende Gründungspotenziale eine notwendige zeitgemäße Weiterentwicklung in der Branche und behindern mögliche Entwicklungspotenziale.

Ziel ist die bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinunternehmen auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Das Angebot flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kleinst-und Kleinunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen und vorhandene Angebotsdefizite ausgleichen.

Gefördert werden Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 10 Mio. Euro im Sinne der KMU-Definition des Artikels 2 Absatz 2des Anhangs der VO (EU) Nr. 702/2014.