Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge

Das Angebot richtet sich an Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge sowie Einrichtungen, die zum Zwecke der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung geschaffen werden. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Gefördert werden sollen insbesondere:

  • Einrichtungen der gesundheitsbezogenen Dienstleistungen sowie der medizinischen Versorgung mit lokaler Wirksamkeit, deren Auswahl sich an Kapitel 4 SGB V orientiert (bspw. 17Vertragsärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen sowie sonstige Angebote wie häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, Hebammen).
  • Einrichtungen der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und einer Verkaufsfläche von bis zu 400 qm.
  • Kulturelle und bildungsorientierte Einrichtungen, Einrichtungen der Freizeit und Erholung sowie Einrichtungen zur Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit mit lokaler und/oder regionaler Wirksamkeit.



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