Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen

Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil ländlicher Wirtschaftskraft. Sie bieten wohnortnahe wirtschaftliche Entwicklung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Strukturelle Veränderungen, fehlende Gründungspotenziale und ungeklärte Betriebsnachfolgen behindern jedoch eine zeitgemäße Weiterentwicklung und hemmen wirtschaftliche Entwicklungspotenziale in den Regionen.

Ziel ist, Anreize zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen in ländlichen Regionen auf Grundlage der lokalen Entwicklungsstrategie zu bieten. Dabei soll insbesondere Innovationspotenzialen entsprochen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden. Der Stärkung der Innenbereiche sowie der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch die geförderten Vorhaben wird eine erhöhte Bedeutung beigemessen.

Gefördert werden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro im Sinne der KMU-Definition des Artikels 2 Absatz 3 des Anhangs der VO (EU) Nr. 702/2014.

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