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GAK Fördergrundsätze - Ländliche Regionalentwicklung - integrierten ländlichen Entwicklung
kleinstunternehmen - grundversorgung
Ländliche Regionalentwicklung auf Grundlage der GAK-Fördergrundsätze der integrierten ländlichen Entwicklung
Die Lebensqualität im ländlichen Raum ist auch von der angemessenen Erreichbarkeit bzw. Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen abhängig. Die Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung ist somit wichtiger Baustein der ländlichen Regionalentwicklung.
Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.
Zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, Kreativität, Innovation und Beschäftigung dient die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Handwerk sowie der Dienstleistungssektoren Lebensmittel- einzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Mobilität). Ergänzend tragen diese mit wohnortnahen Arbeitsplätzen zur Wirtschaftskraft und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei.
Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen (einschl. Architekten- und Ingenieursleistungen), bei der Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens in einer der o. g. Branchen.
Das Sachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum ist zuständig für die Beratung von Antragstellern/innen sowie die Bearbeitung der Förder- und Auszahlungsanträge. Bitte setzen Sie sich wegen der Fördervoraussetzungen direkt mit uns in Verbindung.
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