Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung

Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung

Förderziel ist die landtouristische Entwicklung der Regionen und ihrer Profilierung als Naherholungsregionen im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie und damit einhergehend die Stärkung regionaler Wertschöpfung. Es schafft Anreize, die eine bedarfsorientierte Verbesserung der tourismusnahen Infrastruktur in ländlichen Gebieten unterstützen und zur Entwicklung von Erholungsräumen beitragen.

Mit begleitenden Prozessen der Projektentwicklung und -steuerung sowie des Marketings wird die Verstetigung der Vorhaben verbessert und eine wirksame Projektevaluierung forciert. Die Qualität neuer und vorhandener Angebote wird gesteigert und ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung geleistet.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Investitionen in Anlagegüter oder immaterielle Wirtschaftsgüter von Unternehmen, die in der Produktion von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden sollen und damit zu Bruttoinvestitionen und Beschäftigung beitragen und mit dem Ziel eines unternehmerischen Gewinns geplant werden.


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