Tiertransporte

Tiertransporte

Seit dem 05.01.2007 sind für die Durchführung von Tiertransporten die Vorschriften der VO (EG) 1/2005 anzuwenden. Darüber hinaus sind bei nationalen Tiertransporten die Vorschriften der geänderten Tierschutztransportverordnung zu beachten.

Die VO (EG) 1/2005 regelt den Transport von lebenden Wirbeltieren innerhalb der EU.

Sie gilt für den Transport von Wirbeltieren, sofern dieser in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird.

Die Verordnung gilt nicht für Tiertransporte, die unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar zur oder von einer Klinik bzw. Praxis erfolgen.

Viehhändler und Tiertransporteure sowie andere Personen (z. B. Landwirte), die im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit Nutztiere über eine Distanz von 65 km transportieren, müssen sowohl über eine Zulassung als auch über einen Befähigungsnachweis gem. VO (EG) 1/2005 verfügen.

Voraussetzungen für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren

Transport bis zu 50 km
ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich, es dürfen nur die eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen transportiert werden

Transport ab 50 km bis 65 km
ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich, es dürfen nur die eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen transportiert werden, ein Transportpapier ist mitzuführen, das Transportmittel muss den technischen und formellen Anforderungen entsprechen (Rampenwinkel, Beschriftung, ...)

Transporte über 65 km < 8 Stunden Transportdauer
ein Befähigungsnachweis für die Begleitperson ist erforderlich, eine TYP 1 - Zulassung ist erforderlich, die Anforderungen der Verordnung sind einzuhalten (Transportpapier, Ladedichte, Beschaffenheit des Transportmittels, ...)

Transporte über 65 km > 8 Stunden Transportdauer

ein Befähigungsnachweis für die Begleitperson  ist erforderlich, eine TYP 2 - Zulassung ist erforderlich, die Anforderungen der Verordnung sind einzuhalten (Transportpapier, Ladedichte, Zulassung des Transportmittels, Notfallplan, ...)

Die entsprechenden Vordruck finden Sie hier:


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