Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Tieren stehen, ist erlaubnispflichtig und muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden. Hierunter fallen z.B.

  • die Zucht und/oder Haltung (auch zur Abgabe an Dritte) von Wirbeltieren und Kopffüßern, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
  • die Zucht und/oder Haltung von  Wirbeltieren, bei denen das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zelen zu untersuchen (§6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TSchG)
  • die Haltung von Tieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung,
  • Haltung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten oder zur Schau gestellt werden,
  • das Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung zu vermitteln,
  • die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder die Unterhaltung einer Einrichtung hierfür,
  • die Durchführung von Tierbörsen zur Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte,
  • die gewerbsmäßige Zucht und/oder Haltung von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild,
  • das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren,
  • die gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebes,
  • das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen,
  • das gewerbsmäßige Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge,
  • die Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter.

Ein entsprechendes Merkblatt sowie Anftragsformulare finden Sie hier:



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