Dioxinen in Lebensmitteln


Meldepflichten für Lebensmittelunternehmen über Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen

Dioxine sind hochgiftige Verbindungen. Es sind unerwünschte Nebenprodukte, die hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen (z.B. Metall- und Stahlproduktion, industrielle Verbrennungsanlagen, Hausbrand) entstehen können. Viele Dioxine sind auch bei natürlichen Prozessen in der Erdgeschichte entstanden und haben sich häufig in Ton und Erde angereichert.

Ob und in welcher Konzentration Dioxine in Lebens- und Futtermitteln enthalten sind, wird in Deutschland streng überwacht. So werden unter anderem im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings, des bundesweiten Überwachungsplans, des Nationalen Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischer Herkunft und des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittel Proben auf Dioxine untersucht. 

Infolge des Dioxingeschehens Dezember 2010 / Januar 2011 wurde das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) um den § 44a ergänzt, der eine Meldepflicht für Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer beinhaltet. Diese Ergebnisse werden in einem gemeinsamen Datenpool erfasst und ausgewertet, um potentielle Probleme früher erkennen zu können.

Zur Konkretisierung dieser Meldepflichten wurde eine Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) erlassen, deren Bestimmungen am 01.05.2012 in Kraft getreten sind.

(Bezug: Dioxine und andere langlebige organische Verbindungen, Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, www.bvl.bund.de)

Die Lebensmittelunternehmer aus dem Vogelsbergkreis sind dazu verpflichtet mittels einer einheitlichen Tabelle die Ergebnisse zu erfassen und diese per Email an das Veterinäramt  (avv@vogelsbergkreis.de) zu übermitteln.

Seitens meiner Behörde werden die Daten bis zum 15. eines Monats für den Vormonat in anonymisierter Form an die Meldestelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitergeleitet.

Zu der Tabelle gelangen Sie wie folgt:

Öffnen Sie den Link https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/unerwuenschteStoffe/muster_erfassungstabelle_LM_Unternehmen.zip

Hier erscheint nun die Erfassungstabelle (Excel-Tabelle) sowie  entsprechende Ausfüllhinweise (pdf-Datei).

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