Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Vorrangiges Ziel der Schuldnerberatung ist es, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungswege zu erarbeiten, um kurzfristig die Existenz zu sichern und langfristig die Reduzierung der Schulden zu erreichen.

Bei jedem Ratsuchenden wird zunächst die Situation analysiert, um die Verschuldung sowie monatliche Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln. Sofern finanzielle Spielräume vorhanden sind, wird ein individuelles Entschuldungskonzept erstellt, das neben einer rationellen Haushaltsführung auch Verhandlungen mit Gläubigern beinhaltet, um Stundungen, Ratenvergleiche oder auch Teilverzicht von Forderungen zu erreichen.

Die Bereitschaft zu einer oft langfristigen intensiven Zusammenarbeit ist absolute Voraussetzung. Setzen Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung telefonisch mit uns in Verindung und bringen Sie den Vordruck "Schuldnerangaben" sowie "Haushaltsplan" mit.

Angebot:

  • Beratung von Privatpersonen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
  • Online Beratung unter sb-online@vogelsbergkreis.de
  • konkrete Hilfen im Umgang mit Gläubigern
  • Beratung zu Fragen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Pfändungstabelle
  • Beratung über "Verbraucherkonkurs" nach der Insolvenzordnung (Anerkannte Beratungsstelle nach § 305 InsO)

Hinweis

Sind Sie aufgrund hoher Energiekosten (Stromschulden, Gasschulden) in eine Notlage geraten? Haben Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten? Sie müssen Heizöl tanken oder andere Brennstoffe (z. B. Pellets) bestellen und wissen nicht, wie Sie diese Heizkosten bezahlen sollen? Die monatlichen Gas- oder Stromabschläge wurden erhöht und Sie befürchten, dass Sie diesen Zahlungen nicht nachkommen können?

Wir beraten Sie gerne unter der Telefonnummer 06641 977-4636

Das Angebot steht Bürgerinnen und Bürgern des Vogelsbergkreises KOSTENLOS zur Verfügung.

Weitere Information zu dem Thema Schulden und Schuldnerberatung finden Sie unter den nebenstenden Links.


Hessenpass mobil

Mit dem „Hessenpass mobil“ kommt nun ab dem 1. August 2023 ein ergänzendes Angebot des Landes Hessen hinzu: Menschen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben und Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ein auf 31 Euro vergünstigtes Deutschland-Ticket kaufen.
 
Die Bescheinigung für den „Hessenpass mobil“ wird von den für die Sozialleistungen zuständigen Behörden automatisch ausgestellt und den Berechtigten postalisch zugesandt. Mit dieser Bescheinigung kann das vergünstigte Deutschland-Ticket dann als Abonnement unter Vorlage des „Hessenpass mobil“ bei den Vertriebsstellen der Verkehrsverbünde ab dem 30. Juni 2023 bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.hessenpass-mobil.de

  • Welche Aufgaben hat eine Schuldnerberatung?

    Die Schuldnerberatung wird sich zunächst einen Überblick über Ihre Schulden und Ihre finanziellen Mittel verschaffen und mit Ihnen auf dieser Basis einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Die Schuldnerberatung nimmt auf Wunsch auch Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, um mit diesen eine Einigung über den Schuldenabbau zu erzielen.

  • Was kostet eine Schuldnerberatung?  

    Die Schuldnerberatung des Vogelsbergkreises ist kostenlos.

  • Wie ist der Ablauf einer Schuldnerberatung?  

    Jede Schuldnerberatung folgt demselben Ablauf. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme zur Verschuldens- und Finanzsituation des Ratsuchenden. Wie hoch ist Ihre Überschuldung? Welches Einkommen steht Ihnen monatlich zur Verfügung?

     

    Die weiteren Schritte und Maßnahmen hängen wesentlich von der wirtschaftlichen und persönlichen Situation des Schuldners ab. Häufig wird versucht, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenregulierung auszuhandeln.

  • Wer darf Privatinsolvenz anmelden?  

    Die Privatinsolvenz steht Verbrauchern offen, die überschuldet bzw. zahlungsunfähig sind.

  • Hilft die Schuldnerberatung auch, wenn ich Privatinsolvenz anmelden möchte?

    Ja, die Schuldnerberatungsstelle des Vogelsbergkreises bietet eine Insolvenzberatung an und stellt beispielsweise die für den Insolvenzantrag erforderliche Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch zur Schuldenregulierung aus. Ohne diese Bescheinigung kann kein Insolvenzantrag gestellt werden.

  • Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt einem festen Ablauf, der gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Eine der wichtigsten Regeln ist, dass der Verbraucher erst außergerichtlich versuchen muss, seine Schulden zu bereinigen. Das heißt, er muss den Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten, wie er seine Schulden bezahlen möchte. An dieser Einigung muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt mitwirken.

     

    In einem Schuldenbereinigungsplan wird detailliert festgelegt, wie und unter welchen Bedingungen der Schuldner die offenen Forderungen begleicht.

     

    Nur wenn dieser Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitert, kann der Verbraucher im Anschluss einen Antrag zur Verbraucherinsolvenz sowie Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht stellen.

     

    Wird vom Insolvenzgericht keine Einigung mit den Gläubigern erzielt, beginnt das eigentliche Verfahren. Noch vorhandenes Vermögen wird verwertet und an die Gläubiger gezahlt.

     

    Mit Eröffnung der Verbraucherinsolvenz beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Insolvenzschuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abgeben. Dieser verteilt die Beträge einmal jährlich an die Gläubiger, um so deren Forderungen zu tilgen.

     

    Der Schuldner ist verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen. Verletzt er diese Obliegenheit, so kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.

     

    Im Anschluss an die Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung des Schuldners per Gerichtsbeschluss. Diese kann auf Antrag eines Gläubigers oder des Treuhänders vom Gericht versagt werden, wenn der Schuldner seinen Pflichten nicht nachkommt.

  • Was bedeutet Restschuldbefreiung?

    Es bedeutet, dass das Insolvenzgericht dem Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden erlässt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt wurden.

     

  • Wie lange dauert es, bis das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt?

    Nach 3 Jahren kann die Restschuldbefreiung erteilt werden. In dieser Zeit müssen Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen, um mit dem pfändbaren Arbeitseinkommen die Schulden bestmöglich zu tilgen.

     

    Außerdem sind bestimmte während der Wohlverhaltensphase erlangte Vermögenswerte herauszugeben, und zwar:

    • Erbschaften zur Hälfte
    • Schenkungen zur Hälfte (mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und Geschenken von geringem Wert) sowie
    • Gewinne aus Lotterien und anderen Gewinnspielen in voller Höhe

     

    Bemühen Sie sich nicht hinreichend um einen Schuldenabbau während der Privatinsolvenz und verstoßen gegen die oben genannten Regelungen, droht die Versagung der Restschuldbefreiung.

     

  • Was ist ein P-Konto? 

    Ein P-Konto (= Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung einen bestimmten Betrag Ihres Gehalts schützt, so dass Sie weiterhin in der Lage sind, beispielsweise Ihre Miete oder für Lebensmittel zu bezahlen. Das P-Konto kann ausschließlich als Einzelkonto geführt werden, Gemeinschaftskonten können nicht umgestellt werden.

     

  • Kann ich mehrere Konten in P-Konten umwandeln?

    Für jede natürliche Person darf nur EIN Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden.

  • Was kostet ein P-Konto?  

    Es können lediglich übliche Bankgebühren für Girokonten in Rechnung gestellt werden. Mehraufwand hat das Kreditinstitut zu tragen.

  • Wo kann ich ein P-Konto beantragen?

    Jedes Girokonto kann, sofern es auf eine einzelne Person läuft, in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Ein P-Konto können Sie jederzeit bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.

  • Welcher Betrag ist geschützt?

    Der geschützte Grundbetrag beträgt 1.340,00 € (ab 01.07.2022)

  • Welche Einnahmen sind geschützt?   

    Sämtliche Einnahmen bis zum Pfändungsfreibetrag sind geschützt. Es kommt nicht auf die Art (Sozialleistungen, Arbeitseinkommen, Rente, Verkaufserlöse) oder den Zeitpunkt der Zahlung an (Monatsanfang, -ende).

  • Kann der Grundbetrag erhöht werden?

    Gehören zum Haushalt mehrere Familienmitglieder, für die Sie unterhaltverpflichtet sind oder Kindergeld erhalten, können neben dem Grundfreibetrag weitere Beträge geschützt werden.

    Dafür benötigt die Sparkasse oder Bank eine Bescheinigung von der Schuldnerberatungsstelle (oder Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber).

    Auch in anderen gesetzlich vorgesehen Fällen kann der Grundbetrag erhöht werden (z. B. Sozialleistungen, pfändungsgeschützte Leistungen), bitte fragen Sie im konkreten Fall bei der Schuldnerberatungsstelle nach.

  • Können Nachzahlungen zusätzlich geschützt werden?

    Nachzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geschützt werden, je nach Art und Höhe kann von der Schuldnerberatungsstelle oder dem Vollstreckungsgericht eine Bescheinigung erteilt werden.


  • Muss die Bank oder Sparkasse die Bescheinigung der Schuldnerberatungsstelle anerkennen?

    Ja

  • Kann ich ein P-Konto überziehen?

    Nein, ein P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt.

  • Was ist ein Mahnbescheid?

    Wenn eine Forderung nicht beglichen wurde, kann der Gläubiger beim Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht. Nach Erlass des Bescheides hat der Schuldner hat 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Reagiert er nicht, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beantragen. Das Gericht stellt auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid aus.

  • Was ist die SCHUFA?

    Die Abkürzung Schufa steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”. Wenn jemand von Schufa-Score, Schufa-Auskunft oder Schufa-Bewertungen spricht, ist damit die Prüfung der Bonität/Kreditwürdigkeit gemeint.

     Ein negativer Schufa-Eintrag weist immer auf ein nicht vertragsgemäßes Verhalten hin - etwa wenn offene Rechnungen oder Kreditraten nicht beglichen oder Schulden nicht mehr abbezahlt werden. Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht nicht sofort, nur weil einmal eine Rechnung übersehen wurde.

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