Schwarzarbeit

Bekämpfung von Schwarzarbeit

Was ist Schwarzarbeit ?

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat Schwarzarbeit eine sehr weitreichende Bedeutung. Hierunter fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten, von kleinen Handwerksleistungen nach Feierabend bis hin zu organisierter hauptberuflicher illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuerrechts, Sozialversicherungsrechts, Wettbewerbsrecht und Handwerksrecht.

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt „Schwarzarbeit“ u. a.  in folgenden Fällen vor:

  • Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
  • Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle
  • Tätigkeiten unter Missachtung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
  • Leistungsmissbrauch

Der Bußgeldrahmen sieht eine Ahndung von Vergehen bis zu 300.000 Euro vor.

Oftmals wissen die Bürgerinnen und Bürger aber nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn der Verdacht der Schwarzarbeit besteht. Die meisten meinen, dass für die Bekämpfung der Schwarzarbeit nur der Zoll zuständig ist. Dass aber auch dem Vogelsbergkreis zuständigkeitshalber die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Behörden übertragen worden ist, wissen die wenigsten.

Um diese Arbeit künftig effizienter zu gestalten, hat der Kreis eine Hotline (+49 6641 977-116) eingerichtet, unter der die Bürger konkrete Hinweise auf Schwarzarbeit geben können.

Bei konkreten Fragen zum Thema Schwarzarbeit können Sie sich an die Zollbehördern, die Sozialversicherungsträger oder auch an uns wenden. Bei handwerksrechtlichen Problemen steht Ihnen die Handwerksammer Wiesbaden für Auskünfte zur Verfügung.

Also, wenn Sie zukünftig mehr über die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Vogelsbergkreis erfahren möchten, setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Klicken Sie zum Hotline-Formular, wenn Sie direkte Hinweise auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben

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