Klärschlamm und Bioabfall

Klärschlamm und Bioabfall

Klärschlammverordnung

Klärschlämme aus kommunalen Kläranlagen können aufgrund ihrer relativ hohen Stickstoff- und Phosphatgehalte als Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden, wenn entsprechende Schadstoffgrenzwerte sowohl im Klärschlamm als auch im Boden eingehalten werden. Diese und weitere bindende Vorgaben werden in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) geregelt.

Das umfangreiche Melde- und Kontrollverfahren wird über die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise durchgeführt und durch das RP Kassel hessenweit gesteuert und überwacht.

Bioabfallverordnung

Bioabfälle pflanzlicher und tierischer Herkunft, wie z.B. Kompost oder Gärreste, sind aufgrund ihres Nährstoffgehalts und dem erheblichen Anteil an organischer Substanz wertvolle Düngemittel. Die richtige Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich Flächen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen und der Verbreitung von Krankheitserregern regelt die Bioabfallverordnung (BioAbfV).

Zuständige Kontrollstelle ist das Regierungspräsidium Kassel in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern der Landkreise.

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Zwei Kipper beim Abladen von Klärschlamm auf einem Acker


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