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Verfahren auf Grünland
Extensive Grünlandnutzung
Die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Vogelsberg ist Grünland. Durch eine extensive Nutzung haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche, wertvolle Grünlandbereiche mit einer Vielzahl von Pflanzen- aber auch Tierarten entwickelt.
Zur Erhaltung dieser Vielfalt werden vorgegebene Bewirtschaftungsauflagen gefördert.
Grünlandextensivierung (D.1)
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Verzicht von flüssigen organischen Düngemitteln
Es muss jährlich mindestens eine Nutzung durch Beweidung oder Mahd (mit Mahdgutabfuhr) innerhalb der Vegetationszeit vom 01.Mai bis 30. September erfolgen. Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen sind in einer Schlagkartei zu dokumentieren.
Die Förderung kann durch konventionelle und auch von ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit jeweils unterschiedlichen Förderhöhen beantragt werden.Naturschutzfachliche Sonderleistungen (H.1)
Als Ergänzung zu dem Förderverfahren der extensiven Grünlandnutzung (D.1) können weitere Maßnahmen bausteinartig auf den Dauergrünlandflächen gefördert werden. Es können mehrere Bausteine miteinander kombiniert werden.
Die Förderung beträgt mindestens 60 €/ha bei Anwendung eines NSL-Bausteines, bei der Kombination mehrerer Bausteine ist die Förderung zunächst auf maximal 300 €/ha begrenzt.
Da die Bausteine fachlich sinnvoll zueinander abgestimmt werden müssen, empfiehlt es sich Rücksprache mit den Kollegen des Sachgebietes Landschaftspflege zu halten.Tierschonende Mahd (H.3)
Unabhängig von den anderen Förderverfahren kann auf bestimmten Dauergrünlandflächen der Einsatz eines Messerbalken-Mähwerkes gefördert werden.
Bei den geförderten Flächen muss zumindest der Hauptmahd-Durchgang durch entsprechende Technik gemäht werden und auch durch georeferenzierte Fotos dokumentiert werden.
Die Förderung beträgt 70€/ha Dauergrünland.
Ansprechpartner*innen
Telefon: 06641/977-3506 Herr Suppes
-3532 Frau Steuernaegel
-3534 Frau Repp
-3535 Frau Kaufmann
Email: halm@vogelsbergkreis.de

© J. Schönfeld
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