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Verfahren auf Grünland
Extensive Grünlandnutzung
Die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Vogelsberg ist Grünland. Durch eine extensive Nutzung haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche, wertvolle Grünlandbereiche mit einer Vielzahl von Pflanzen- aber auch Tierarten entwickelt.
Zur Erhaltung dieser Vielfalt, werden vorgegebene Bewirtschaftungsauflagen gefördert.
Grünlandextensivierung (D.1)
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel.
Es muss jährlich mindestens eine Nutzung durch Beweidung oder Mahd (mit Mahdgutabfuhr) innerhalb der Vegetationszeit vom 01.Mai bis 30. September erfolgen. Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen sind in einer Schlagkartei zu dokumentieren.
Die Förderung beträgt 190 €/ha Dauergründland.
Bodenbrüterschutz (D.2)
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen, die dem Schutz bodenbrütender Vogelarten dienen. Hierbei handelt es sich um vorgegebene Flächen, die im HALM-Layer „bodenbrütende Vögel“ liegen.
Kennartennachweis (D.3)
Diese Maßnahme wird im Vogelsbergkreis nicht angeboten.
Naturschutzfachliche Sonderleistungen (H.1)
Als Ergänzung zu den Förderverfahren Ökologisches Anbauverfahren (B.1) und Extensive Grünlandnutzung (D.1) können weitere Maßnahmen auf den Dauergrünlandflächen gefördert werden. Es können mehrere Bausteine miteinander kombiniert werden.
Die Förderung beträgt mindestens 60 €/ha bei Anwendung eines NSL-Bausteines, bei der Kombination mehrerer Bausteine ist die Förderung auf maximal 270 €/ha begrenzt.
Ansprechpartner*innen

© J. Schönfeld
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