Ökologisches Anbauverfahren Gesamtbetrieb

Ökologisches Anbauverfahren                 

Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens auf dem gesamten Betrieb nach den Vorschriften der VO  (EG) Nr. 834/2007. Die Förderung bezieht sich auf Flächen in Hessen, die mit Kulturen aus den Kulturgruppen Ackerland, Grünland, Feldgemüse oder Dauerkulturen bewirtschaftet werden.

Die Höhe der Förderung beträgt jährlich

350 € bzw. 300 € je ha Ackerland (EInführung bzw.Beibehaltung der Maßnahme)

220 € bzw. 190 € je ha Grünland (EInführung bzw. Beibehaltung der Maßnahme)

(Kürzung um 50 € je ha bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Öko-Regelung 4)

550 € bzw. 500 € je ha Feldgemüse (Einführung bzw. Beibehaltung der Maßnahme)

1.350 € bzw. 1.000 € je ha Dauerkulturen (Einführung bzw. Beibehaltung der Maßnahme)

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist ein Vertrag mit einer in Hessen beliehenen Öko-Kontrollstelle. Hierfür wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 40 € je ha gezahlt, max. 600 € je Betrieb.

Ansprechpartner*innen

Layout 1

Email:   halm@vogelsbergkreis.de

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