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Ökologisches Anbauverfahren Gesamtbetrieb
Ökologisches Anbauverfahren
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens auf dem gesamten Betrieb nach den Vorschriften der VO (EG) Nr. 834/2007. Die Förderung bezieht sich auf Flächen in Hessen, die mit Kulturen aus den Kulturgruppen Ackerland, Grünland, Feldgemüse oder Dauerkulturen bewirtschaftet werden.
Die Höhe der Förderung beträgt jährlich
350 € bzw. 300 € je ha Ackerland (EInführung bzw.Beibehaltung der Maßnahme)
220 € bzw. 190 € je ha Grünland (EInführung bzw. Beibehaltung der Maßnahme)
(Kürzung um 50 € je ha bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Öko-Regelung 4)
550 € bzw. 500 € je ha Feldgemüse (Einführung bzw. Beibehaltung der Maßnahme)
1.350 € bzw. 1.000 € je ha Dauerkulturen (Einführung bzw. Beibehaltung der Maßnahme)
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist ein Vertrag mit einer in Hessen beliehenen Öko-Kontrollstelle. Hierfür wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 40 € je ha gezahlt, max. 600 € je Betrieb.
Ansprechpartner*innen
Standort Alsfeld
Telefon: 06631/792-702 Frau Schwarz
-717 Frau Seifert-Jahnel
-714 Frau Mauß
Standort Lauterbach
Telefon: 06641/977-3514 Herr Bien
-3513 Frau Glitsch
-3540 Herr Wolf
Email: halm@vogelsbergkreis.de

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