Erhaltung von Streuobstbeständen

Erhaltung von Streuobstbeständen

Streuobstwiesen sind artenreiche Biotope, die zahlreiche Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.
Eine Vielzahl von alten Obstsorten, die die Jahre überdauert haben, machen eine Streuobstwiese aus. Um diese Vielfalt zu erhalten, ist eine Baumpflege und das Nachpflanzen von neuen Hochstämmen notwendig.
Einen Beitrag dazu leistet das Förderprogramm HALM Streuobst.

  • Erhaltungsschnitt (E.2.1)


    Gefördert wird die Pflege von extensiv genutzten Obstbäumen auf einer Fläche mit maximal 100 Obstbäumen je Hektar. Als extensiver Obstbestand zählt eine mit Hochstamm-Obstbäumen bepflanzte Fläche, deren Stammhöhe bis zum Kronenansatz mindestens 1,60 Meter misst.

    Nach dem ersten Jahr müssen mindestens 20% der Bäume geschnitten sein, so dass nach 5 Jahren der komplette Baumbestand gepflegt ist.
    Vor Beginn des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes muss der Nachweis erbracht werden, dass die Person, die die Schnittmaßnahme durchführt, über eine fachliche Qualifikation verfügt, z.B. Besuch eines Schnittlehrganges oder abgeschlossene Ausbildung als Gärtner.
    Die Fläche unter und zwischen den Bäumen ist regelmäßig zu bewirtschaften oder zu pflegen. Die Beseitigung von Bäumen ist nicht erlaubt.
    Die Förderung beträgt 6 €/Jahr der beantragten Bäume. Es müssen mindestens 17 Bäume beantragt werden, damit die Mindestantragssumme von 100,00 € erreicht wird.

  • Nachpflanzung (E.2.2)

    Gefördert wird die Nachpflanzung von Hochstamm-Obstbäumen, deren Stammhöhe bis zum Kronenansatz mindestens 1,60 Meter misst, zur extensiven Obsterzeugung. Es sind ausschließlich regional typische und an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepasste Obstbaumsorten zu verwenden.
    Die Pflanzung muss im ersten der fünf Verpflichtungsjahre erfolgen und zwischen den Bäumen ist ein Abstand von 10 Metern einzuhalten.
    Gefördert wird nur in Kombination mit dem Erhaltungsschnitt. Eine Erstanpflanzung ist nicht förderfähig.
    Die Zuwendung beträgt im ersten Jahr 55,00 €/Baum im Pflanzjahr in den folgenden Verpflichtungsjahren 6,00 €/Baum.
    Es müssen mindestens 2 Bäume beantragt werden, damit die Mindestantragssumme von 100,00 € erreicht wird.

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