Arten- und Biotopschutz im Offenland

Arten- und Biotopschutz im offenland


Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen.
Es handelt sich um einjährige oder fünfjährige Maßnahmen, mit denen auf der Grundlage von FFH- und /oder VSG-Managementplänen besondere Landschaftspflege- oder Bewirtschaftungsformen durchgeführt werden.

Die Zuwendungshöhe basiert auf maßnahmenindividuellen Standardkalkulationen, von denen in Einzelfällen auch abgewichen werden kann, max. jedoch 3.000 €/ha.

Gefördert werden können Bewirtschafter von förderfähigen Flächen, die im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) registriert sind. Diese Fördermaßnahme kann auch mit anderen HALM-Maßnahmen kombiniert werden.
Die Maßnahmen sind mit den Ansprechpartnern des Sachgebietes "Landschaftspflege" abzustimmen.


Ansprechpartner*innen

Layout 1

Email:     halm@vogelsbergkreis.de

zurück zu "HALM"



Keine Abteilungen gefunden.