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Arten- und Biotopschutz im Offenland
Arten- und Biotopschutz im offenland
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen.
Es handelt sich um einjährige oder fünfjährige Maßnahmen, mit denen auf der Grundlage von FFH- und /oder VSG-Managementplänen besondere Landschaftspflege- oder Bewirtschaftungsformen durchgeführt werden.
Die Zuwendungshöhe basiert auf maßnahmenindividuellen Standardkalkulationen, von denen in Einzelfällen auch abgewichen werden kann, max. jedoch 3.000 €/ha.
Gefördert werden können im InVekoS erfasste Bewirtschafter von förderfähigen Flächen. Diese Fördermaßnahme kann auch mit anderen HALM-Maßnahmen kombiniert werden.
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© J. Schönfeld
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