AGZ


Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten. Die Offenhaltung dieser landwirtschaftlichen Flächen trägt zum Erhalt einer vielgestaltigen und für Hessen typischen Kulturlandschaft bei. Damit sollen auch günstige Wirkungen für die biologische Vielfalt sowie für den Klima-und Umweltschutz erzielt werden. Das trifft insbesondere für die landschaftsprägenden, für eine intensive Nutzung weniger geeigneten Grünlandstandorte in den Mittelgebirgslagen zu.

Zuwendungsweck ist der teilweise oder vollständige Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf der Unterstützung von grünland-und futterbaubetonten Bewirtschaftungsverfahren.

Zuwendungsempfänger sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber bzw. Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern nach den EU-Direktzahlungsvorschriften, die ihren Betriebssitz im Sinne der InVeKoS-Verordnung in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.

Die Ausgleichszulage wird jährlich auf Antrag gewährt, sofern eine förderfähige Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaftet wird. Die Beantragung erfolgt im Rahmen des Online-Antragverfahrens zum Gemeinsamen Antrages mit den anderen Förderprogrammen (Direktzahlungen, HALM).

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte den Link zum"Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz".

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