Heilpraktiker-Erlaubnis

Heilpraktikererlaubnis

Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. 

Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Hier finden Sie weitere Informationen in Bezug auf die Heilpraktikererlaubnis:

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
    • Sie müssen mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hauptschulabschluss) nachweisen können
    • Sie müssen sittlich zuverlässig sein
    • Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein
    • Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde. 


    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ zu führen. 

    Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahmen hiervon sind derzeit die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie und der Logopädie. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis beziehungsweise Reisepass 
    • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
    • Nachweis eines Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss) 
    • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde 
    • Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf 
    • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs, die nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf 
    • Lebenslauf 
    • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist 
    • Eine Erklärung über bislang ohne Erfolg durchgeführte Versuche der Überprüfung (sofern dies auf Sie zutrifft)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der Erteilung der Heilkundeerlaubnis handelt es sich um eine gebührenpflichtige Leistung.

    Im Überprüfungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben: 

    • Schriftliche Überprüfung 240,00 Euro, 
    • Mündliche Überprüfung 164,00 Euro sowie 
    • Prüfung nach Aktenlage 80,00 Euro bis 180,00 Euro. 


    Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 2 Abs. 1 Heilpraktikergesetz ist eine Gebühr von 250,00 Euro fällig. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Das Gesundheitsamt entscheidet über die Anträge und führt die Überprüfungen durch. Diese finden zwei Mal jährlich am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt.

    Anmeldeschluss:

    • Für die Prüfung im März: 15.12. des Vorjahres 
    • Für die Prüfung im Oktober: 30.06. des laufenden Jahres 


    Die Zahl der Überprüfungsplätze ist auf 10 Teilnehmer/innen (pro Überprüfungstermin) beschränkt. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Vogelsbergkreis oder mit nachgewiesener Niederlassungsabsicht. Bewerber/innen mit Hauptwohnsitz im Vogelsbergkreis werden bevorzugt berücksichtigt.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Über den Antrag, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in“ zu führen, entscheidet die Untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Wenden Sie sich daher bitte an die Untere Verwaltungsbehörde; das sind in Hessen die Kreise und Kreisfreien Städte und die dort angesiedelten Gesundheitsämter und die dort angesiedelten Gesundheitsämter. 

    Das PDF-Formular für den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis finden Sie in dem Downloadbereich dieser Seite.

Rechtliche Grundlagen


Keine Abteilungen gefunden.
Layout 1

Weitere Verweise