Hebammen

Hebammen

Hebammen unterliegen in Deutschland der Aufsicht des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes. Freiberufliche Hebammen müssen ihre Tätigkeit, Änderungen oder Beendigung unverzüglich beim Gesundheitsamt anmelden. Hierfür finden Sie ein Formular im Downloadbereich dieser Seite. Bei Todesfällen oder Totgeburten besteht eine Meldepflicht. 

Die Aufsicht stellt sicher, dass die Regelungen der jeweiligen Landes-Hebammenberufsordnung (HebBO) eingehalten werden. 


Welche Unterlagen/Nachweise müssen Hebammen einreichen?

  • Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung 



Wer hat Anspruch auf welche Leistungen?

Jede schwangere Frau hat Anspruch auf eine Hebammen-Betreuung. 

Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. 

Ihre Aufgaben umfassen die Schwangerenvorsorge, Geburt- und Wochenbett-Betreuung sowie die Unterstützung bei der Säuglingsversorgung und in der Stillzeit. 

Auszug aus den Leistungen der Hebammen: 

  • Betreuung in der Schwangerschaft 
  • Geburtsvorbereitungskurs 
  • Rückbildungsgymnastik 
  • Schwangerenvorsorge 
  • Schwangerenbetreuung bei Beschwerden 
  • Still- und Ernährungsberatung 
  • Wochenbettbetreuung 


Die Plattform Ammely ermöglicht die schnelle Suche und Vermittlung von Hebammenleistungen sowie eine einfache Kommunikation zwischen Frauen, Familien und Hebammen. 

Um Kontakt mit einer Hebamme in Ihrer Nähe aufzunehmen, nutzen Sie bitte folgende Buchungsplattform:


Rechtliche Grundlagen


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Weitere Verweise