Meldepflichtige Krankheiten

meldepflichtige Krankheiten

Der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Rechtsgrundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das bundesweit Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt.

Bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger sind nach den §6 und §7 IfSG meldepflichtig. Das bedeutet, dass insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Labore sowie Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen) verpflichtet sind, entsprechende Verdachts-, Krankheits- oder Todesfälle unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Ziel dieser Meldepflicht ist es, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.


Meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Besondere Regelungen für Gemeinschaftseinrichtungen (§34 IfSG)

Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen gelten ergänzende Vorschriften nach § 34 IfSG. Diese dienen dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Eine Wiederzulassung in die Einrichtung ist erst möglich, wenn eine sachgerechte Behandlung durchgeführt wurde und eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. 

Den Meldebogen nach §34 IfSG sowie das Formular zur Wiederzulassung nach §34 IfSG finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.


Leistungen des Gesundheitsamtes

Das Gesundheitsamt unterstützt Betroffene, Einrichtungen sowie medizinisches Fachpersonal insbesondere durch:

  • Beratung zu erforderlichen Hygienemaßnahmen
  • Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung
  • Einschätzung von Ansteckungsrisiken
  • Festlegung von Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten
  • Entscheidung über die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern und insbesondere besonders gefährdete Personengruppen zu schützen.


Weitere Informationen

Unter folgenden Links finden Sie eine Reihe zusätzlicher Quellen zu dem Thema meldepflichtiger Krankheiten:





Rechtliche Grundlagen



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Weitere Verweise