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Psychische Erkrankungen & Sucht
Psychische Erkrankungen & Sucht
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist Teil des kommunalen Gesundheitsamtes und unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Krisen sowie deren Angehörige. Ziel ist es, frühzeitig Hilfen anzubieten, Krisen zu stabilisieren und Zwangsmaßnahmen möglichst zu vermeiden.
Welche Ziele verfolgt der sozialpsychiatrische Dienst?
- Förderung der psychischen Gesundheit in der Bevölkerung
- frühzeitige Hilfen bei psychischen Krisen
- Schutz von Betroffenen und Umfeld
- Vermeidung von Zwangsmaßnahmen
- Koordination regionaler Hilfesysteme
Nach welchen Grundprinzipien arbeitet der sozialpsychiatrische Dienst?
- Freiwilligkeit der Hilfe
- Niedrigschwelliger Zugang
- Gemeindenahe Versorgung
- Schutz der Grundrechte
- Hilfe vor Zwang
An wen richtet sich das Angebot des sozialpsychiatrischen Dienstes?
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Menschen in seelischen Krisen
- Menschen mit Suchtproblemen oder psychosozialen Belastungen
- Angehörige und Bezugspersonen
- Fachkräfte, Institutionen und Behörden
In der Regel richtet sich das Angebot an Erwachsene ab 18 Jahren mit Wohnsitz im jeweiligen Landkreis oder der Stadt.
Informationen zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Der sozialpsychiatrische Dienst bietet eine kostenlose, vertrauliche und niedrigschwellige Beratung an.
Auf welche Themen bezieht sich die Beratung?
Der sozialpsychiatrische Dienst bietet eine kostenlose, vertrauliche und niedrigschwellige Beratung zu:
- psychischen Erkrankungen
- Krisensituationen
- sozialen Problemen
- Behandlungsmöglichkeiten
- Vermittlung bei sozialrechtlichen Fragen
- Angeboten im Hilfe- und Unterstützungssystem
Wie erfolgt die Beratung?
Die Beratung kann auf folgende Arten erfolgen:
- persönlich
- telefonisch
- schriftlich
- im Rahmen eines Hausbesuchs
Wie kann mir der sozialpsychiatrische Dienst helfen?
Der sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Betroffene bei der Stabilisierung ihres Lebensumfelds.
Beispielsweise durch:- Strukturierung des Alltags
- Unterstützung bei Behördenkontakten
- Vermittlung und Hilfe bei der Organisation medizinischer Behandlung
- Vermittlung zu Beratungsstellen und sozialen Diensten
- Begleitung zu Terminen (bei Bedarf)
Wie kann der sozialpsychiatrische Dienst in Krisensituationen helfen?
In akuten Krisenfällen sollten folgende Institutionen und Notfallstrukturen hinzugezogen werden:
- Polizei- und Ordnungsbehörden
- Rettungsdienst
- Notaufnahme der (psychiatrischen) Kliniken
Der Sozialpsychiatrische Dienst unterstützt und vermittelt bei psychischen Krisen, psychotischen Episoden und schweren Belastungssituationen.
Maßnahmen können sein:
- Krisengespräche
- kurzfristige Stabilisierung
- Unterstützung bei der Organisation und Vermittlung medizinischer Hilfen und psychiatrischer Behandlungen
Weitere Dienstleistungen des sozialpsychiatrischen Dienstes
Aufsuchende Hilfen
Der sozialpsychiatrische Dienst arbeitet häufig aufsuchend (Hausbesuche).
Hausbesuche erfolgen beispielsweise:
- bei eingeschränkter Mobilität
- bei schweren psychischen Krisen
- bei Verdacht auf Gefährdung
- wenn Betroffene Hilfsangebote nicht selbst wahrnehmen können
Ziel ist eine frühzeitige Unterstützung im Lebensumfeld.
Kontaktaufnahme bei Gefährdung: Wenn Hinweise auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen, kann der SpDi aktiv Kontakt aufnehmen, um eine Situation einzuschätzen und Hilfe einzuleiten.
Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren
Aufgaben des SpDi:
- Einschätzung der Gefährdung
- Antragstellung im Unterbringungsverfahren mit fachlicher Stellungnahme
- Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden
Die endgültige Entscheidung über eine Unterbringung trifft das zuständige Gericht.
Koordination der psychiatrischen Versorgung
Vernetzung der Hilfesysteme: Der SpDi übernimmt eine wichtige Rolle bei der Koordination der regionalen Versorgungsstrukturen.
Kooperationspartner sind beispielsweise:
- psychiatrische Kliniken und psychiatrische Institutsambulanzen
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Beratungsstellen
- Institutionen/Einrichtungen der Eingliederungshilfe (stationär, teilstationär, ambulant)
- Betreuungsbehörden
- Selbsthilfegruppen
Psychiatriekoordination: Das PsychKHG stärkt die Aufgabe der regionalen Psychiatriekoordination.
Dazu gehören:
- regelmäßige Netzwerktreffen
- Abstimmung von Versorgungsangeboten
- Verbesserung der regionalen Hilfestrukturen
- Entwicklung von Versorgungsstrategien
Prävention & Gesundheitsförderung
Der Sozialpsychiatrische Dienst engagiert sich auch in der Prävention psychischer Erkrankungen.
Maßnahmen:
- Informationsveranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aufklärung über psychische Erkrankungen
- Abbau von Stigmatisierung
Beratung von Angehörigen und Fachkräften
Der SpDi berät auch:
- Angehörige von psychisch erkrankten Menschen
- soziale Einrichtungen
- Arbeitgeber
- Behörden und Institutionen
Themen können sein:
- Umgang mit psychischen Krisen
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Vermittlung geeigneter Hilfen
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet je nach Erfordernis in multiprofessioneller Zusammensetzung:
- Hausarztpraxen, Ärztinnen und Ärzte, Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie
- Einrichtungen der Eingliederungshilfen (stationär / teilstationär / ambulant)
- Psychiatrien und Kliniken
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
- Verwaltungskräfte
- Polizeibehörden
- Ordnungsämter
Qualitätssicherung & Kontrolle
Im Rahmen des PsychKHG werden psychiatrische Einrichtungen regelmäßig überprüft.
Beispiel: Besuchskommissionen kontrollieren psychiatrische Kliniken und prüfen, ob die Rechte untergebrachter Patienten gewahrt werden.
Zusammengefasst
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist das zentrale kommunale Instrument zur Umsetzung des Hessischen PsychKHG. Seine Aufgaben reichen von Beratung, Hilfen in krisenbehafteten Situationen und aufsuchender Hilfe bis hin zur Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren und der Koordination regionaler psychiatrischer Versorgungsstrukturen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf psychische Erkrankungen und Sucht
Die Arbeit des SpDi basiert auf dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGÖGD) und dem Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG)
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