Palliativkoordination

Palliativkoordination

Was ist Hospiz- und Palliativversorgung?

Die Palliativversorgung (Palliative Care), ist ein wichtiger Teil der gesundheitlichen Versorgung. Palliativversorgung richtet sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Die Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung ändert vieles im Leben der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen. 

Die Palliativversorgung möchte bei einer schwereren Erkrankung eine weitgehende Linderung der Symptome und eine Verbesserung der Lebensqualität erreichen. Dies kann ambulant oder auch stationär erfolgen. Die An- und Zugehörigen werden in die Versorgung integriert. Ehrenamtliche Hospizgruppen ergänzen die Versorgung.


Welche Aufgabe hat die Palliativkoordination?

Die Aufgabe der Palliativkoordination besteht im Wesentlichen darin, alle an der Versorgung beteiligten Akteure miteinander zu vernetzen, um so die Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung im Vogelsbergkreis zu verstetigen und weiter auszubauen. 

Neben dem lokalen Bezug steht sie auch in regen Austausch mit überregionalen Akteuren, Netzwerken oder Organisationen. Da Sterben und Tod zu den Tabuthemen unserer Zeit gehören, liegt eine Hauptaufgabe der Palliativkoordination in der Öffentlichkeitsarbeit.


Hospiz- und Palliativnetzwerk

Das Hospiz- und Palliativnetzwerk ist ein träger-, einrichtungs- und berufsgruppenübergreifendes Netzwerk im Vogelsbergkreis. Es wird von der Palliativkoordinatorin in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe geleitet.

Ziele des Hospiz- und Palliativnetzwerk sind:

  • Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren An- und Zugehörigen Orientierung und Unterstützung geben
  • die hospizlichen und palliativen Versorgungsstrukturen sichtbar machen
  • den Hospiz- und Palliativgedanken in die Öffentlichkeit tragen
  • die Hospiz- und Palliativangebote in der Region stärken, weiterentwickeln und bekannt machen
  • einen regelmäßigen koordinierten Austausch mit allen an der Versorgung beteiligten Einrichtungen und bestehenden Beratungsstellen fördern
  • gemeinsame Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter organisieren und anbieten



Antworten auf häufig gestellte Fragen


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:



Rechtliche Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen in Bezug auf die Fachstelle Gesundheitliche Versorgung und Gesundheitsförderung

    Die Arbeit der Fachstelle bewegt sich im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der kommunalen Daseinsvorsorge und der gesetzlichen Regelungen zur ambulanten und stationären Versorgung. Maßgeblich sind unter anderem die Vorgaben des SGB V und XI, die Zuständigkeiten des Gesundheitsamts auf kommunaler Ebene sowie landes- und bundesweite Programme zur Förderung der ärztlichen Versorgung und der Prävention. In der Hospiz- und Palliativarbeit orientiert sich die Koordination an den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen der spezialisierten ambulanten Versorgung und der Hospizförderung.


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Weitere Verweise