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Gesundheitskoordination
Gesundheitskoordination
Was bedeutet Gesundheit?
„Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheiten und Gebrechen.“ (WHO, 1946)
Ein guter gesundheitlicher Zustand ist die Grundlage für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und die Teilhabe am sozialen Leben. Wer gesund ist, kann körperliche, geistige und emotionale Ressourcen besser nutzen, Stress widerstehen und das eigene Leben selbstbestimmt gestalten.
Gesundheitsförderliche und präventive Maßnahmen sind entscheidend, um diese Grundlage zu erhalten. Sie setzen früher an als die Behandlung von Krankheiten, stärken Schutzfaktoren und reduzieren Risikofaktoren.
Was bedeutet Prävention?
Die Prävention umfasst alle gezielten Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheiten, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, Risikofaktoren zu reduzieren und Schutzfaktoren zu stärken, bevor Probleme entstehen oder sich verschlimmern. Sie reicht von Gesundheitsaufklärung, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen über Bewegungs-, Ernährungs- und Suchtpräventionsangebote bis hin zu gesunden Lebenswelten in Kitas, Schulen, Betrieben und Kommunen.
Was bedeutet Gesundheitsförderung?
„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“ (Ottawa-Charta, 1986)
Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre direkte Lebensumwelt aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig sollen gesellschaftliche Bedingungen so gestaltet werden, dass sie es den Menschen erleichtern, Verhaltensweisen zu entwickeln, die ihre Gesundheit fördern.
Was ist das Ziel der Gesundheitskoordination?
Gesundheitskoordinatorin hat das Ziel, die Gesundheit der Menschen zu fördern, zu stärken und zu erhalten. Damit Gesundheitsförderung in einer Kommune umgesetzt werden kann, müssen Politik, Verwaltung, Fachkräfte und die Bürgerinnen zusammenarbeiten. Die Gesundheitskoordinatorin organisiert diese Zusammenarbeit und sorgt dafür, dass Informationen ausgetauscht werden und gemeinsame Maßnahmen geplant werden. Sie ist damit eine Verbindung zwischen Politik, Verwaltung, Fachstellen und der Bevölkerung.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf die Fachstelle Gesundheitliche Versorgung und Gesundheitsförderung
Die Arbeit der Fachstelle bewegt sich im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der kommunalen Daseinsvorsorge und der gesetzlichen Regelungen zur ambulanten und stationären Versorgung. Maßgeblich sind unter anderem die Vorgaben des SGB V und XI, die Zuständigkeiten des Gesundheitsamts auf kommunaler Ebene sowie landes- und bundesweite Programme zur Förderung der ärztlichen Versorgung und der Prävention. In der Hospiz- und Palliativarbeit orientiert sich die Koordination an den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen der spezialisierten ambulanten Versorgung und der Hospizförderung.
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