Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz

Beratung - prostituiertenschutzgesetz

Das »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen« (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten. 

Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren. 


An wen richtet sich das Prostituiertenschutzgesetz?

Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution Tätigen im Gesundheitsamt wahrnehmen. Prostituierte werden durch das Gesetz als Personen definiert, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung (z.B. auch Erotik-Massage oder Escort-Leistungen) gegen Entgelt erbringen. 

Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.


Wie funktioniert die Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz?

Rechtliche Grundlagen


Keine Abteilungen gefunden.
Layout 1

Weitere Verweise