- Kreisverwaltung
- Bürger-Service
- Digitale Kreisverwaltung
- Anliegen von A-Z
- Ausländer & Integration
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Bauen, Wohnen & Umwelt
- Bildung
- Familie, Kinder & Jugend
- Gefahrenabwehr
- Gesundheit & Hygiene
- Kommunales Jobcenter
- Landwirtschaft & Landschaftspflege
- Schulen
- Senioren
- Sicherheit & Ordnung
- Soziale Leistungen / Hilfen
- Tiere & Lebensmittel
- Umwelt & ländlicher Raum
- Ehrenamt, Sport, WIR, Familienbündnis
- Wirtschaft
- Region
Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Beratung - prostituiertenschutzgesetz
Das »Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen« (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.
Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.
An wen richtet sich das Prostituiertenschutzgesetz?
Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution Tätigen im Gesundheitsamt wahrnehmen. Prostituierte werden durch das Gesetz als Personen definiert, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung (z.B. auch Erotik-Massage oder Escort-Leistungen) gegen Entgelt erbringen.
Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Wie funktioniert die Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz?
Was umfasst die Beratung?
Bei dem Gespräch handelt es sich um eine inhaltliche Beratung zur sexuellen Gesundheit. Es handelt sich nicht um eine körperliche Untersuchung.
Wer führt die Beratung durch?
Die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG für Prostituierte wird im Vogelsbergkreis vom Sozialpsychiatrischen Dienst durchgeführt.
Brauche ich einen Termin?
Ja. Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Wie lange dauert das Beratungsgespräch?
Die Beratung dauert maximal 20 Minuten.
Auf welcher Sprache wird das Gespräch durchgeführt?
Die Beratung findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann auf Wunsch ein kostenloser Dolmetscher hinzugezogen werden. Bitte bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen.
Was muss zum Termin mitgebracht werden?
Mitzubringen ist ein Ausweis oder Reisepass.
Wie viel kostet die Beratung?
30 Euro (Bargeld oder EC-Karte)
Wo und wie lange ist die Bescheinigung gültig?
- Die Bescheinigung gilt bundesweit
- Folgeberatungen sind bei Personen unter 21 Jahren alle 6 Monate erforderlich
- Folgeberatungen sind bei Personen ab 21 Jahren alle 12 Monate erforderlich
Kann eine Alias-Bescheinigung ausgestellt werden?
Ja. Es kann eine Alias-Bescheinigung ausgestellt werden.
Wie funktioniert die Anmeldung der Tätigkeit?
Nach der Beratung erfolgt die Anmeldung der Tätigkeit beim Ordnungsamt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf die Beratung nach Prosituiertenschutzgesetz
»Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen« (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.

Digitales Kontaktformular
Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf!
Mehr