- Kreisverwaltung
- Bürger-Service
- Digitale Kreisverwaltung
- Anliegen von A-Z
- Ausländer & Integration
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Bauen, Wohnen & Umwelt
- Bildung
- Familie, Kinder & Jugend
- Gefahrenabwehr
- Gesundheit & Hygiene
- Kommunales Jobcenter
- Landwirtschaft & Landschaftspflege
- Schulen
- Senioren
- Sicherheit & Ordnung
- Soziale Leistungen / Hilfen
- Tiere & Lebensmittel
- Umwelt & ländlicher Raum
- Ehrenamt, Sport, WIR, Familienbündnis
- Wirtschaft
- Region
Aids / HIV-Beratung
Aids & HIV-Beratung
Was ist Aids/HIV?
HIV ist die Abkürzung für das „Humane Immundefizienz-Virus“. Das Virus greift bestimmte Zellen des Immunsystems an und schwächt damit die körpereigene Abwehr. Unbehandelt kann eine HIV-Infektion im Verlauf zu AIDS führen. AIDS ist kein eigenes Virus, sondern das Spätstadium einer unbehandelten HIV-Infektion, bei dem der Körper sich gegen andere Krankheitserreger nicht mehr ausreichend schützen kann.
HIV wird über bestimmte Körperflüssigkeiten übertragen, insbesondere über Blut, Sperma, Vaginalsekret und den Flüssigkeitsfilm der Darmschleimhaut. Im Alltag wird HIV nicht übertragen. Eine frühzeitige Diagnose ist wichtig, denn heute lässt sich HIV medizinisch sehr gut behandeln. Durch eine wirksame Therapie kann das Virus so stark unterdrückt werden, dass es sexuell nicht mehr weitergegeben wird und AIDS in der Regel verhindert werden kann.
Ein HIV-Test schafft Klarheit nach einem möglichen Risiko. Beratung und Testung sind wichtig, weil viele Fragen nicht nur medizinisch, sondern auch persönlich, partnerschaftlich und psychosozial sind. Gesundheitsämter bieten hierfür in vielen Fällen einen niedrigschwelligen, vertraulichen Zugang.
Welche Dienstleistungen bietet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises?
Nach § 19 Infektionsschutzgesetz bieten Gesundheitsämter Beratungen und Untersuchungen zu sexuell übertragbaren Krankheiten an.
Das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises stellt folgende Leistungsangebote zur Verfügung:
- vertrauliche anonyme Beratung zu HIV, Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Informationen zu Übertragungswegen, Schutzmöglichkeiten, Testzeitpunkten
- Testen auf HIV, Syphilis oder Hepatitis C
- Vermittlung in weiterführende medizinische oder psychosoziale Hilfen, falls erforderlich.
Untersuchungsangebote im Überblick
Im Gesundheitsamt können verschiedene Blutuntersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen durchgeführt werden. Die Tests unterscheiden sich hinsichtlich Zeitpunktes der Nachweisbarkeit und Kosten. Bitte beachten Sie die jeweiligen sogenannten „diagnostischen Fensterzeiten“. Die genannten Zeiträume beziehen sich dabei auf medizinische Erfahrungswerte. Im Einzelfall kann eine ärztliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere bei kürzlich erfolgtem Risikokontakt.
HIV-Test
- Der HIV-Test erfolgt mittels Blutuntersuchung und dient dem Nachweis einer Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV).
- Ein zuverlässiger Ausschluss einer Infektion ist in der Regel 6 Wochen nach einem möglichen Risikokontakt möglich. Vor Ablauf dieses Zeitraums kann ein negatives Ergebnis noch nicht abschließend sicher sein.
- Die Kosten für den HIV-Test betragen 10,00 Euro.
Syphilis-Test
- Der Syphilis-Test wird als Blutuntersuchung durchgeführt und dient dem Nachweis einer Infektion mit dem Bakterium Treponema pallidum.
- Ein sicherer Ausschluss einer Infektion ist in der Regel 10 Wochen nach einem möglichen Risikokontakt möglich. Frühere Testergebnisse können noch nicht eindeutig sein.
- Die Kosten für den Syphilis-Test betragen 5,50 Euro.
Hepatitis-C-Test
- Der Hepatitis-C-Test wird ebenfalls als Blutuntersuchung durchgeführt und dient dem Nachweis einer Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus.
- Ein Nachweis ist frühestens etwa 6 -9 Wochen nach einem möglichen Risikokontakt möglich. Ein sicherer Ausschluss ist in der Regel erst nach mehr als 6 Monaten gegeben.
- Der Hepatitis-C-Test ist z. Zt. kostenlos.
Terminbuchungsmöglichkeiten & Kontaktinformationen
Gesundheitsamt Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis, Gesundheitsamt Lauterbach, Gartenstraße 27, 36341 Lauterbach
Tel.: 06641-977-1700 oder 977-182
E-Mail: gesundheitsamt@vogelsbergkreis.de oder claudia.vey@vogelsbergkreis.de
Aidshilfe Fulda
Aidshilfe Fulda, Heinrichstraße 56, 36037 Fulda
Tel: 0661-77011
E-Mail: info@aidshilfe-fulda.de oder trost@aidshilfe-fulda.de
Weiterführende Informationen
Unter folgenden Links finden Sie eine Reihe zusätzlicher Quellen zu den Themen Aids, HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen:





Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Aids- und HIV-Beratung
Gesundheitsämter bieten Beratungen und Untersuchungen zu sexuell übertragbaren Krankheiten auf Basis von § 19 (Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen) Infektionsschutzgesetz (IfSG):
(1) Das Gesundheitsamt bietet bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose Beratung und Untersuchung an oder stellt diese in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicher. In Bezug auf andere übertragbare Krankheiten kann das Gesundheitsamt Beratung und Untersuchung anbieten oder diese in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicherstellen. Die Beratung und Untersuchung sollen für Personen, deren Lebensumstände eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich oder andere mit sich bringen, auch aufsuchend angeboten werden. Im Einzelfall können die Beratung und Untersuchung nach Satz 1 bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose die ambulante Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt umfassen, soweit dies zur Verhinderung der Weiterverbreitung der übertragbaren Krankheit erforderlich ist. Die Angebote können bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten anonym in Anspruch genommen werden, soweit hierdurch die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nicht gefährdet wird. Die zuständigen Behörden können mit den Maßnahmen nach den Sätzen 1 bis 4 Dritte beauftragen.
(2) Soweit die von der Maßnahme betroffene Person gegen einen anderen Kostenträger einen Anspruch auf entsprechende Leistungen hat oder einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für entsprechende Leistungen hätte, ist dieser zur Tragung der Sachkosten verpflichtet. Wenn Dritte nach Absatz 1 Satz 6 beauftragt wurden, ist der andere Kostenträger auch zur Tragung dieser Kosten verpflichtet, soweit diese angemessen sind.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.

Digitales Kontaktformular
Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf!
Mehr