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FEV- & G26-Untersuchungen
fev- & g26 untersuchungen
FEV-Untersuchungen (Fahrerlaubnis-Verordnung) und G26-Untersuchungen (arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutz) sind medizinische Eignungsprüfungen, durchgeführt u. a. von Gesundheitsämtern, Betriebs- oder Arbeitsmedizinern sowie autorisierten Ärzten. Sie dienen der Sicherheit – im Straßenverkehr und bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten mit Atemschutz.
Worum geht es bei der FeV-Untersuchung (Fahrerlaubnis-Verordnung)?
Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, insbesondere für Berufskraftfahrer (LKW/Bus) sowie bei Verlängerung bestimmter Fahrerlaubnisklassen.
Hier finden Sie weitere Informationen in Bezug auf die FEV-Untersuchung:
Welche Fahrerlaubnisklassen sind betroffen?
- C
- CE
- C1
- C1E
- D
- DE
- D1
- D1E
Was Umfasst die FeV-Untersuchung?
- Anlage 5 FeV: Ärztliche Untersuchung (Allgemeinzustand, Herz-Kreislauf, Blutdruck, Urin-Check)
- Anlage 6 FeV: Augenärztliche Untersuchung (Sehvermögen, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen)
In welchen Intervallen muss die FeV-Untersuchung durchgeführt werden?
Für Berufskraftfahrer in der Regel alle 5 Jahre.
Wer führt die Untersuchung durch?
Gesundheitsämter, Arbeits-/Betriebsmediziner, Begutachtungsstellen für Fahreignung.
Was müssen Sie mitbringen?
Personalausweis sowie ggf. Brille/Kontaktlinsen.
Worum geht es bei der G26-Untersuchung (Atemschutz)?
Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für das Tragen von Atemschutzgeräten (z. B. Feuerwehr, THW, Industrie). Ziel ist die Risikominimierung durch Atemwiderstand und Gerätegewicht.
Hier finden Sie weitere Informationen in Bezug auf die G26-Untersuchung:
Welche Stufen gibt es?
- G26.1: Geräte bis 3 kg (leichte Atemschutzgeräte)
- G26.2: Geräte bis 5 kg (mittelschwere Atemschutzgeräte)
- G26.3: Schwere, umluftunabhängige Atemschutzgeräte (z. B. Pressluftatmer bei der Feuerwehr)
Was beinhaltet die Untersuchung (insbesondere Stufe G26.3)?
- Ruhe-EKG
- Ergometrie (Belastungs-EKG)
- Lungenfunktionstest (Spirometrie)
- Blut- und Urinuntersuchung
Welche Untersuchungsfristen gibt es?
- Erstuntersuchung vor Tätigkeitsbeginn
- Nachuntersuchungen: Unter 50 Jahren alle 3 Jahre, ab 50 Jahren jährlich
Wer führt die Untersuchung durch?
Nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Brauchen Sie einen Termin?
Ja. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Was müssen Sie mitbringen?
- Personalausweis/Reisepass.
- Brille oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)
- Ggf. Medikamentenliste und Impfpass
Wer trägt die Untersuchungskosten?
- Bei G26 in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen
- Bei FeV in der Regel vom Antragsteller zu tragen
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf FEV- & G26 Untersuchung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Pflichtvorsorge bei Atemschutzgeräten der Stufe 2 und 3; Angebotsvorsorge für Stufe 1
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel/Information 112-190: Auswahl, Einsatz und Eignungsbeurteilung Atemschutz
- Feuerwehr Dienstvorschrift 7 (FwDV7): Regelt Eignung und Einsatz von Atemschutzgeräten
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