FEV- & G26-Untersuchungen

fev- & g26 untersuchungen

FEV-Untersuchungen (Fahrerlaubnis-Verordnung) und G26-Untersuchungen (arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutz) sind medizinische Eignungsprüfungen, durchgeführt u. a. von Gesundheitsämtern, Betriebs- oder Arbeitsmedizinern sowie autorisierten Ärzten. Sie dienen der Sicherheit – im Straßenverkehr und bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten mit Atemschutz.


Worum geht es bei der FeV-Untersuchung (Fahrerlaubnis-Verordnung)?

Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, insbesondere für Berufskraftfahrer (LKW/Bus) sowie bei Verlängerung bestimmter Fahrerlaubnisklassen. 

Hier finden Sie weitere Informationen in Bezug auf die FEV-Untersuchung:

Worum geht es bei der G26-Untersuchung (Atemschutz)?

Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für das Tragen von Atemschutzgeräten (z. B. Feuerwehr, THW, Industrie). Ziel ist die Risikominimierung durch Atemwiderstand und Gerätegewicht. 

Hier finden Sie weitere Informationen in Bezug auf die G26-Untersuchung:

  • Welche Stufen gibt es?

    • G26.1: Geräte bis 3 kg (leichte Atemschutzgeräte)
    • G26.2: Geräte bis 5 kg (mittelschwere Atemschutzgeräte)
    • G26.3: Schwere, umluftunabhängige Atemschutzgeräte (z. B. Pressluftatmer bei der Feuerwehr)
  • Was beinhaltet die Untersuchung (insbesondere Stufe G26.3)?

    • Ruhe-EKG 
    • Ergometrie (Belastungs-EKG)     
    • Lungenfunktionstest (Spirometrie) 
    • Blut- und Urinuntersuchung 
  • Welche Untersuchungsfristen gibt es?

    • Erstuntersuchung vor Tätigkeitsbeginn 
    • Nachuntersuchungen: Unter 50 Jahren alle 3 Jahre, ab 50 Jahren jährlich
  • Wer führt die Untersuchung durch?

    Nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

    Der § 7 der Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehren in Hessen lässt Ausnahmen zu. Die Verantwortung für die Auswahl des geeigneten Arztes liegt demnach ausschließlich beim Träger der Freiwilligen Feuerwehren. Dieser muss darauf achten, dass nur Ärzte die Untersuchungen durchführen, die die nachfolgend beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen:

    • mit den Aufgaben der Feuerwehrangehörigen allgemein und insbesondere mit den Aufgaben der Atemschutzgeräteträger vertraut sein und die besonderen physischen und psychischen Belastungen und Anforderungen kennen,
    • die Eignungsuntersuchung nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen „Atemschutzgeräte“ durchführen,
    • über die erforderliche apparative Ausstattung für die Eignungsuntersuchungen verfügen,
    • fachlich in der Lage sein, aus den Untersuchungsergebnissen die Eignung des Atemschutzgeräteträgers festzustellen. Erforderlich ist hier insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zur regelmäßigen Aktualisierung der Kenntnisse,
    • Kenntnis über die „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ haben und
    • bereit sein, das Ergebnis der Eignungsuntersuchung schriftlich zu bescheinigen.


    Diese Voraussetzungen werden im Gesundheitsamt erfüllt.

  • Brauchen Sie einen Termin?

    Ja. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

  • Was müssen Sie mitbringen?

    • Personalausweis/Reisepass. 
    • Brille oder Kontaktlinsen (falls vorhanden) 
    • Ggf. Medikamentenliste und Impfpass 
  • Wer trägt die Untersuchungskosten?

    • Bei G26 in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen
    • Bei FeV in der Regel vom Antragsteller zu tragen 

Rechtliche Grundlagen


Keine Abteilungen gefunden.
Layout 1

Weitere Verweise