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Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. Der Unterhalt wird vom anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Das Kind muss hierbei seinen Lebensmittelpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt begründen. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.
Für Kinder im Alter vom 12. bis zum 18. Geburtstag gilt: Unterhaltsvorschuss wird nur gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist oder, wenn Sie im Arbeitslosengeld II Bezug ein Brutto Monatseinkommen von mindestens EUR 600 haben. Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2021 gelten folgende Beträge:
- für Kinder von bis zu 5 Jahren EUR 177 pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 236 pro Monat
- für Kinder von 12 bis 18 Jahren EUR 314 pro Monat
Den Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen können Sie schriftlich oder online stellen.
Zur Online-Antragstellung klicken Sie hier.
Hier können Sie unsere Formulare finden:
- Beiblatt zum Antrag für Kinder ab 12 Jahren
Im Team "Unterhaltsvorschuss" sind Ihre Ansprechpartner*innen:
Für die Städte / Gemeinden Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden / Felda, Grebenau, Homberg / Ohm, Kirtorf, Mücke, Romrod, Schlitz und Schwalmtal:
Frau Rinke
Buchstaben A - E
+49 6641 977-435
Frau Ruckelshauß
Buchstaben F - J
+49 6641 977-4090
Frau Helfenbein-Haika
Buchstaben K - N
+49 6641 977-418
Frau Aha
Buchstaben O - Z
+49 6641 977-425
Für die Städte / Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schotten, Ulrichstein und Wartenberg:
Frau Schneider
Buchstaben A - G
+49 6641 977-410
Frau Alles
Buchstaben H - L
+49 6641 977-4106
Frau Spielberger
Buchstaben M - Z
+49 6641 977-448
Zentrale E-Mail-Adresse: unterhaltsvorschuss@vogelsbergkreis.de

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