Beistandschaften

Beistandschaften

Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt nach Geburt des Kindes die Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie zur Möglichkeit der Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge an.
 
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.
 
Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.
 
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand eines minderjährigen Kindes mit den Aufgaben der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche inklusive der rechtlichen Vertretung des Kindes für diese Aufgabenbereiche vor dem Familiengericht. (Informationsbroschüre hierzu "Die Beistandschaft" , unser aktueller Flyer (hier klicken)

Das Jugendamt beurkundet unter anderem

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen

und gibt Auskünfte aus dem Sorgeregister. (zum Herunterladen: Antrag auf Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister)

Wir bitten Sie, Termine zur Beurkundung telefonisch zu vereinbaren. Für die Beurkundungen entstehen keine Kosten.


Im Team „Beistandschaften“ sind Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Merz

Buchstaben A - E

06641 / 977-449

Frau Philipp

Buchstabe F

06641 / 977 457


Frau Welker

Buchstaben G - Kj

06641 / 977-442

Frau Müller

Buchstaben Kl - M

06641 / 977-1432

Herr Klemer

Buchstaben N - Sch

06641 / 977-447

Frau Hofmann

Buchstaben St - Z

Tel. 06641 / 977-424

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Beistandschaft – Recht, Gesetz, Internet. Laptop im Büro mit Begriff auf dem Monitor. Paragraf und Waage.


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