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Beistandschaften
Beistandschaften
Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt nach Geburt des Kindes die Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie zur Möglichkeit der Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge an.
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.
Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand eines minderjährigen Kindes mit den Aufgaben der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche inklusive der rechtlichen Vertretung des Kindes für diese Aufgabenbereiche vor dem Familiengericht. (Informationsbroschüre hierzu "Die Beistandschaft" , unser aktueller Flyer (hier klicken)
Das Jugendamt beurkundet unter anderem
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
und gibt Auskünfte aus dem Sorgeregister. (zum Herunterladen: Antrag auf Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister)
Wir bitten Sie, Termine zur Beurkundung telefonisch zu vereinbaren. Für die Beurkundungen entstehen keine Kosten.
Im Team „Beistandschaften“ sind Ihre Ansprechpartner*innen:
Frau Merz
Buchstaben A - E
06641 / 977-449
Frau Philipp
Buchstabe F
Frau Welker
Buchstaben G - Ke
06641 / 977-442
Frau Müller
Buchstaben Kf - N
06641 / 977-1432
Herr Klemer
Buchstaben P - Sch
06641 / 977-447
Frau Hofmann
Buchstaben St - Z

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